Einsicht Lohn- und Gehaltslisten
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
bisher haben wir die Einsicht immer vor Ort im Personalbüro erhalten. Uns wurden die Listen in Papierform vorgelegt und wir konnten uns Notizen machen. Der Personaler saß mit im Raum, hat aber seine Arbeit weiter erledigt und uns nicht dabei gestört.
Nun haben wir eine Besprechungseinladung erhalten und sollen uns in einem Videokonferenzraum einwählen und ich vermute, dass sie uns dann die Listen an den Bildschirm werfen. Auch vermute ich, dass ein bis zwei Personaler dann mit im Konferenzraum sitzen und dort kann man halt nicht mehr, als uns dann dabei zuzusehen.
Haben wir einen Anspruch die Listen zumindest vor Ort einzusehen?
Lieben Dank vorab und beste Grüße
Jenni
Community-Antworten (7)
22.07.2021 um 09:40 Uhr
imho ein klares JA
22.07.2021 um 10:04 Uhr
Zur Beruhigung, auch während einer Videokonferenz kann man sich noch mit anderen Dingen beschäftigen. Das hat selbst die Politik in Corona-Zeiten bewiesen.
Vor Ort kommt halt auf eure internen Regeln an, wie viele Menschen sich zeitgleich im jeweiligen Büro aufhalten dürfen. Außerdem könnt ihr einfach den Bildschirm abfotografieren, sieht ja keiner. Hab jetzt nur mal laut gedacht.
22.07.2021 um 10:26 Uhr
"Außerdem könnt ihr einfach den Bildschirm abfotografieren, sieht ja keiner. Hab jetzt nur mal laut gedacht." Dann hat man die Listen sogar komplett, nur nicht nachher damit hausieren gehen
22.07.2021 um 10:29 Uhr
es hat, wie alles, seine Vor- und Nachteile :)
Danke Euch schon mal herzlich!
LG
22.07.2021 um 10:57 Uhr
zum Thema abfotografieren: Das ist dann halt die Frage des eigenen Moralverständnisses. Bewusst als BR gegen Schutzgesetze der MA zu verstoßen ist in meinen Augen eine moralische Bankrotterklärung
22.07.2021 um 12:50 Uhr
bin ja nicht oft bei Pickel, aber ein BR der immer (völlig zu recht!!!!) fordert, dass sich ein AG an Recht und Gesetz halten muss, dann sollte man nicht selber gegen Gesetze verstoßen. Es gibt ja Rechtsprechung zur Einsicht der Listen. dagegen sollte man nicht verstoßen. Also geht komplett abschreiben nicht und abfotografieren schon mal GAR NICHT. Dann hast du noch einen massiven Verstoß gegen den Datenschutz
22.07.2021 um 23:23 Uhr
"Dann hast du noch einen massiven Verstoß gegen den Datenschutz"
absolut!
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