Erstellt am 14.09.2006 um 21:35 Uhr von Heini
Erstellt am 14.09.2006 um 23:05 Uhr von Mona-Lisa
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klar kann er das machen! Ob er damit Erfolg hat, entscheiden mit Sicherheit andere, z.B. die Berufsgenossenschaft, der der Arbeitsunfall ja gemeldet werden muss!
Erstellt am 15.09.2006 um 08:29 Uhr von Fayence
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die Pflicht Eures Chefs ist, der BG einen Arbeitsunfall zu melden, wenn dieser eine AU von länger als 3 Tagen zur Folge hat. Ebenfalls kann Euer Chef der BG Zweifel mitteilen, dass es sich aus Sicht um einen Arbeitsunfall handelt. Damit hat es sich aber auch!
Erstellt am 15.09.2006 um 14:09 Uhr von logo
Hallo das Mit den 3 Tagen ist klar aber das der Chef bei jedem Arbeitsunfall anruft und nachfragt ob es den wirklich ein Unfall ist und ob mann nicht vor den 3 Tagen wieder zur Arbeit kommen kann damit er den Unfall nicht melden muß.was kann man da als BR gegen machen es ist dach nicht richtig die Kolegen so unter druck zu setzen.Wenn ein Folgeschaden entsteht und er hat Einspruch eingelegt ,was er ja nicht sagt.Er ist auch der Meinung wenn ein Unfall nicht im Verbandsbuch eingetragen ist wäre es auch kein Unfall.
Erstellt am 15.09.2006 um 14:46 Uhr von Edelweis
Für die Eintragungen im Verbandsbuch ist der Chef verantwortlich. Als BR solltet Ihr auf der ordentlichen Führung dieser Aufzeichnungen bestehen, sonst kann es irgendwann zu schwierigen Auseinandersetzungen mit dem Verunfallten, der BG usw.kommen. Welche Unfälle gemeldet werden, solltet Ihr als BR wissen. Nach meiner Kenntnis sind die offiziellen Unfallanzeigen vom BR zu unterschreiben! Der aktuelle Fall mit dem Muskelfaserriß ist wohl des öfteren schon strittig; wichtig ist hier dass die Ursache in der Arbeit begründet liegt z.B. Unebenheiten im Fußboden,Abspringen vom Stapler,Umknicken bei Absteigen von der Leiter usw.
Aber die BG prüft die eigentlich sehr genau. Die ganze Sache,auch mit den Anrufen, wäre ein Thema für den Arbeitsschutzausschuss. DIesen solltet Ihr eigentlich haben.
Schönes WE und LG
Erstellt am 15.09.2006 um 19:02 Uhr von Akira
Hallo logo
kann es sein, dein Arbeitgeber hält die vom Arbeitschgutzgesetz verlangten Vorschriften nicht ein?
Vieleicht hat dieser Muffen, denn wenn es immer wieder sage mal in der gleichen Abteilung, Bereich immer an der selben Maschine oder so geschied, sollte er sich mal einen Kopf machen und prüfen warum!
Geht der Verunfallte zum Doc oder ins Krankenhaus wird er behandelt es wird gefragt: ergebnis Unfall.
dauert die Fehlzeit läger als drei Tage dann muss gemeldet werden. Meldet man nicht, kommt ein schrieb der BG ,reagiert dein AG nicht, hat dies Folgen für dein Kollege die Krankenkasse und auch die BG stellen sich quer, was die Behandlungskosten betrifft.
Je weniger Unfälle desto niedriger sind die Beträge die dein AG an die BG leisten muss.
Verbandsbucheintragungen müssen sein!
Auch wenn ich nur ein Pflaster drauf pappe, denke an Folgeschäden, hier hilft die Führung eines Verbandbuches/Blatt ungemein, da da alles schon einmal schriftlich vorhanden ist.
Verbandbuch/blatt Eintragungen müssen aufbewahrt werden, bei uns zB 5 Jahre.
wegen der Folgeschäden.
Hier ein Beispiel: Metzgerei/Fleischerei Kotteletts schneiden/hacken Kratzwunde durch den Knochen.
Es kann ein Pflaster helfen, muss aber nicht .
Endzündet sich diese Wunde, haste dicken Finger es gibt Pillchen dafür, die Krönung kann aber auch
ne nette Schweinpest sein, wenn jetzt noch einer lacht ist der blöd.
Habe dies im Krankenhaus erleben dürfen, kann nur sagen die Doktoren haben in Habachtstellung gestanden, hätten sie dieses nicht unter Kontrolle bekommen, hätte diese Mädel nur noch einen Arm, was noch schilmmer ist sie wäre nicht mehr auf dieser Welt
Erstellt am 15.09.2006 um 20:33 Uhr von logo
hallo Bei uns bekommen die Vorgesetzten eine Prämie wenn kein Arbeitsunfall passiert und jetzt versucht er auf biegen und brechen das er sie nicht melden muß.
Erstellt am 16.09.2006 um 04:09 Uhr von Akira
Hallo logo
Ab wann ist es bei ihm denn ein Arbeitsunfall, wenn der Tot eingetreten ist, aber nur dann wenn äusserliche Verletzungen zu sehen sind, sind keine zu sehen, war es ein Infarkt.
Ist ja in Ordnung wenn eine Prämie gezahlt wird. Es ist aber sinnvoller diese in den Schutz fliessen zu lassen.
Es gibt Firmen wo auch diese Prämie gezahlt werden, aber Nutznisser ist/sind die Mitarbeiter nicht die Vorgesetzten. Die Mitarbeiter haben mit Umsicht gearbeitet, darauf geachtet das Betriebsanweisungen die UVV, Vorschriften, Regeln ect. eingehalten werden, dem entsprechend fällt dann die Prämie aus.Gibt es eine vermehrte Unfallhäufigkeit, wird diese untersucht ist ja Pflicht (Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz/bereich muss einmal im Jahr geprüft und gegeben falls angepasst/geändert werden, weil sich immer etwas neues auftut, zB. neue Arbeitsabläufe, Maschinen usw) es gibt keine Prämie.
Wäre interessant zu wissen, hat dein AG diese Gefährdungsbeurteilungen.
Vieleicht sollte dein AG und die anderen Vorgesetzten einmal ein Seminar besuchen den Arbeitsschutz betreffen, wird von den BGen angeboten.
Erstellt am 16.09.2006 um 07:28 Uhr von logo
Hallo Das mit dem Seminar ist eine gute sache, ist bloß dumm das er es nicht machen wird weil er sein verhalten für richtig erachtet.Es war letztens ein Unfall bei uns da hat sich ein Kollege an einem Stahlband geschnitten da meinte er er solle sich ein Flaster drauf machen das würde reichen der Kollege ist im Krankenhaus 6x genäht worden er hat versucht den kollegen zu überreden das er wieder zur Arbeit kommt das hat er aber nicht gemacht weil die Wunde noch geblutet hat als der Kallege dann wieder zur Arbeit kamm wurde er vom chef runter gemach und er verlies die halle mit den Worten dann muß ich den Unfall doch wohl melden.Oder bei uns hat sich ein 17 Järiger Schüler mit dem Messer geschnitten dem hat er gesagt er solle bei Artzt angeben er habe sich zu hause geschnitten und Lohn gab es auch nicht mehr.gruß logo
Erstellt am 16.09.2006 um 18:21 Uhr von Akira
Hallo logo
Wieviele Mitarbeiter hat denn euer " Verein" ab einer bestimmten Anzahl muss er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben, zu mindestens eine Sicherheitsfachkraft.
Wie keine Kohle, es gilt doch im allgemeinen 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Erkrankung.
Wende dich bitte an deine zuständige Berufsgenossenschaft, die behandeln das Ganze wenn du es willst/wünscht anonym. schildere denen mal alles.
Keine Angst die BG kommt nicht direkt, damit die Zusammenhänge nicht erkennbar sind, mache den Anruf von Daheim, dies mit dem Schüler finden die bestimmt nicht gut.
Werdet Ihr denn Unterwiesen, muss einmal im Jahr, oder wenn Du Dein Arbeitssystem ( zB. du hast bis jetzt Brikett gestapelt und sollst nun in einen anderen Bereich wo Du Kartoffel schälen sollst) ;-) ist ein blödes Beispiel es soll dir nur den Unterschied der Arbeitaufgaben verdeutlichen.
Aus welchem Bereich kommst du denn?
Der Schüler war dieser ein Praktikant? Wenn ja dann ist der über seine Schule versichert.
Oder ein Ferienjober, Minijober dann gilt doch hier die Lohnfortzahlung bei Erkrankung/Unfall.
17 Jahre heißt er ist ein Jugendlicher auch wenn ihm die ersten Barthaare sprießen.
Meinem Chef hätte ich da aber etwas anderes erzählt, der ist auch nicht immer ohne,na ja dann gehen wir uns ein bissechen aus dem Weg, er kommt in den meisten Fällen ohne Wasser zu sich. Es geht dann meist das Telefon und er sagt hier ist der böse Chef ob ich denn noch mit ihm reden würde, habe kein Problem damit denn es sind zweierlei Paar Schuh, auf der einen Seite MA, auf der anderen FAsI.
Muss er mit leben.