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Arbeitsunfall mit Sachbeschädigung - was ist zu tun?

J
Jupp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, in unserem Unternehmen gab es einen Arbeitsunfall bei dem die Brille des MA zu Bruch gegangen ist. Wie muß man vorgehen damit es hier über den Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft Schadensersatz für die Brille gibt? Unser Sicherheitsverantwortliche gab zur Auskunft das dies reine Privatsache wäre und es keine Ansprüche vom AG oder der BG gäbe. Wer kann uns in dieser Sache helfen, wo muss man sich hinwenden?

3.87701

Community-Antworten (1)

K
Kölner

23.02.2006 um 18:06 Uhr

Die BG zahlt das... Ersatz einer bei Arbeitsunfall beschädigten Brille Der Anspruch des Versicherten auf Ersatz oder Erneuerung einer durch einen Arbeitsunfall beschädigten oder zerstörten Brille ist anders als beim Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls, nicht durch die in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Festbeträge begrenzt. Allerdings hat der Versicherte keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine "Luxusausführung". Urteil des BSG vom 20.02.2001

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