In unserer Einladung zur BR-Sitzung steht immer der TOP "Beschlußfassungen zu personellen Einzelmaßnahmen: Einstellungen; Versetzungen; Eingruppierungen; Prov.-Regelungen" ohne weitere Angaben. Der BRV erklärte, dass er es auch in Zukunft so halten will. Auf Grund meiner Wechselschicht habe ich keine Möglichkeit mich auf diesen TOP vorzubereiten. Die Namen erfahre ich erst zum Sitzungsbeginn. Bei der letzten Sitzung habe ich die Einladung wegen diesen TOP beanstandet. Diese Beanstandung ist nicht protokolliert worden. Das Protokoll werde ich auch beanstanden. Ich führe darüber eigene Protokolle, welche von 3 Mitstreitern unterschrieben werden.

Kann man wegen dieser hartnäckigen Weigerung den Ausschluß nach § 23 einleiten? Nach meiner Überzeugung werden auf die Weise meine MBR ausgehebelt.

Der Kommentar dazu von Däubler, § 29 BetrVG, Rn. 21

Die Tagesordnung muss die zu behandelnden Punkte möglichst konkret angeben (Fitting, Rn. 46; HSWG, Rn. 40; GK-Raab, Rn. 50; MünchArbR-Joost, § 306 Rn. 15; Renker, AiB 02, 219) und »Sammel-Punkte« wie »Verschiedenes« oder »Personelle Einzelmaßnahmen« jedenfalls bei Beschlussfassungen vermeiden oder genau spezifizieren (BAG 28. 10. 92, BB 93, 580 = BetrR 93, 63 mit Anm. Ortmann; HSWG, Rn. 38; Kühner, S. 43).