Hallo zusammen,

unser Arbeitgeber zieht bei Anhörungen zu §99 Betr.VG. gleichzeitig den § 100 mit an.
Das sieht so aus: Vorgesehende Anhörung gem. §99 und 100 Betr.VG.
Wie seht Ihr diesen Sachverhalt? Formaler Verfahrensfehler?
Gruß Rainer