Zumutbare Entfernung für die Rechtsberatung
Hallo liebe Kollegen, Ich fasse es kurz . Wir haben als Gremium einen Anwalt zu Rechtsberatung hinzugezogen ,da wir nicht wussten wie wir BR Wahl durchführen sollt.( 2 Betriebe in einem Unternehmen) Den Beschlus hat unsere Gl bekommen . Den RA hat uns unsere Gewärkschaft empfohlen. Die Kanzlei ist in 60 Km Entfernung Unsere GL hat sich von vornerein quer gestellt und meinte wir sollen eine Anwalt in der Umgebung suchen und wird die Kosten nicht übernehmen . Der RA hat uns trotzdem auch beim Gericht vertreten , weil die Wahl angefochten wurde. Die Mehrarbeit und die Fahrtkosten hat die GL nicht übernommen, mit der Begründung , es gibt genug Anwälte in der Umgebung Meine Frage ist , steht es irgendwo geschrieben , die zumutbare Entfernung bzw nur in der Bestimmte Enfernung darf der BR den RA beauftragen . Paragraf 40 und 80 besagen nichts
Mit kollegialen Grüßen
Community-Antworten (5)
05.09.2018 um 21:58 Uhr
der BR hat einen recht weiten Ermessensspielraum bei seinen Entscheidungen. In Köln einen RA in Dresden zu beauftragen und Unsummen an Fahrtkosten zu bezahlen, könnte man dem AG sicher nicht "unterjubeln". Aber 60 km sind keine Entfernung und da würde mMn der AG schlecht dastehen, wenn die Sache mal vor Gericht landen sollte.
06.09.2018 um 00:42 Uhr
Die Mehrarbeit und die Fahrtkosten hat die GL nicht übernommen... Welche Mehrarbeit? Mehrarbeit bei der BR-Arbeit entsteht nicht so einfach. War die "Mehrarbeit" betriebsbedingt?
06.09.2018 um 08:12 Uhr
Beispiel Die Arbeitzeit ist bis 15 Uhr. Um 15 Uhr hatte wir erst den Termien beim RA , der bis 16.30 gedauert hat . Es sind 1.5 Überstunden . Das möchte der AG nicht vergüten .
06.09.2018 um 09:55 Uhr
Die Frage wird sein könnt ihr gut begründen warum es dieser Anwalt sein musste und eben nicht ein Ortsansässige Kanzlei. Hier kann die Gewerkschaft vielleicht mit einigen Informationen über den Anwalt helfen. Die Rechnung mit den Überstunden könnte nicht aufgehen. Den diese müssen Betriebsbedingt notwendig sein. Und da hätte man eventuell auch einen Termin in der Arbeitszeit, an einem anderen Tag finden können.
06.09.2018 um 19:13 Uhr
ganz bei BRHH
Beispiel Die Arbeitzeit ist bis 15 Uhr. Um 15 Uhr hatte wir erst den Termien beim RA , der bis 16.30 gedauert hat . Es sind 1.5 Überstunden . Das möchte der AG nicht vergüten
Klingt aber nicht nach betriebsbedingter Mehrarbeit sondern nach betriebsratsbedingter Mehrarbeit. Und dann muss der AG das auch nicht vergüten. BR-Arbeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die während der AZ ausgeübt werden soll. Du kannst auch nicht sonntags auf dem Sofa den Fitting lesen und dann dem AG das als AZ in Rechnung stellen
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