Hallo liebe Kollegen,
Ich fasse es kurz .
Wir haben als Gremium einen Anwalt zu Rechtsberatung hinzugezogen ,da wir nicht wussten wie wir BR Wahl durchführen sollt.( 2 Betriebe in einem Unternehmen)
Den Beschlus hat unsere Gl bekommen .
Den RA hat uns unsere Gewärkschaft empfohlen. Die Kanzlei ist in 60 Km Entfernung
Unsere GL hat sich von vornerein quer gestellt und meinte wir sollen eine Anwalt in der Umgebung suchen und wird die Kosten nicht übernehmen .
Der RA hat uns trotzdem auch beim Gericht vertreten , weil die Wahl angefochten wurde.
Die Mehrarbeit und die Fahrtkosten hat die GL nicht übernommen, mit der Begründung , es gibt genug Anwälte in der Umgebung
Meine Frage ist , steht es irgendwo geschrieben , die zumutbare Entfernung bzw nur in der Bestimmte Enfernung darf der BR den RA beauftragen .
Paragraf 40 und 80 besagen nichts

Mit kollegialen Grüßen