W.A.F. LogoSeminare

Zustimmung durch GF für Rechtsberatung notwendig?

B
BR-we
Jan 2018 bearbeitet

Brauche ich zur Einholung einer Rechtsberatung (nicht Sachverständiger) die Zustimmung der Geschäftsleitung?

6.05003

Community-Antworten (3)

K
Konrad

04.01.2007 um 15:04 Uhr

Um was für eine Rechtsberatung handelt es sich ? Ist die indviduell für eine Einzelnen oder kollektiv für die Kollegen?

Ist die Rechtsberatung kostenpflichtig? Wer zahlt ?

Wenn es notwendig und sachlich begründet ist, fasst BR den Beschluß der Rechtsberatung nach §40 BetrVG und teilt dies dem AG mit.

P
packer

04.01.2007 um 15:06 Uhr

moin, BR-WE,

kannst du bitte sagen, warum genau es rechtsberatung die nicht den umstand des sachverständigen erfüllt? Ich komme sonst nicht weiter...

Um die Tätigkeit eines Sachverständigen i. S. d. § 80 Abs. 3 BetrVG handelt es sich auch, wenn die sachverständige Person ihre Sachkunde nicht neutral, sondern an den Interessen des Betriebsrats ausgerichtet zur Verfügung stellt. BAG 26.2.1992 – 7 ABR 51/90

Die Zuziehung eines Rechtsanwaltes als Berater des Betriebsrats („sachkundige Person“) richtet sich nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, sondern nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in entsprechender Anwendung. Hessisches LAG 17.6.1993 – 12 TaBV 197/92 = NZA 1994, 379

Gruß, Packer

F
Fayence

04.01.2007 um 15:24 Uhr

Kosten des Betriebsrats (I): Rechtsanwälte und Sachverständige > http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0706_26454338.php?navid=1

Ihre Antwort