Erstellt am 04.01.2007 um 14:04 Uhr von Konrad
Um was für eine Rechtsberatung handelt es sich ?
Ist die indviduell für eine Einzelnen oder kollektiv für die Kollegen?
Ist die Rechtsberatung kostenpflichtig? Wer zahlt ?
Wenn es notwendig und sachlich begründet ist, fasst BR den Beschluß der Rechtsberatung nach §40 BetrVG und teilt dies dem AG mit.
Erstellt am 04.01.2007 um 14:06 Uhr von packer
moin, BR-WE,
kannst du bitte sagen, warum genau es rechtsberatung die nicht den umstand des sachverständigen erfüllt? Ich komme sonst nicht weiter...
Um die Tätigkeit eines Sachverständigen i. S. d. § 80 Abs. 3
BetrVG handelt es sich auch, wenn die sachverständige Person
ihre Sachkunde nicht neutral, sondern an den Interessen des
Betriebsrats ausgerichtet zur Verfügung stellt.
BAG 26.2.1992 – 7 ABR 51/90
Die Zuziehung eines Rechtsanwaltes als Berater des Betriebsrats
(„sachkundige Person“) richtet sich nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG,
sondern nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in entsprechender Anwendung.
Hessisches LAG 17.6.1993 – 12 TaBV 197/92 = NZA 1994, 379
Gruß,
Packer
Erstellt am 04.01.2007 um 14:24 Uhr von Fayence
Kosten des Betriebsrats (I): Rechtsanwälte und Sachverständige > http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0706_26454338.php?navid=1