Kostenübernahme für Rechtsberatung
Seit einem Jahr existiert eine SBV im Unternehmen. In der Vergangenheit gab es eine Vielzahl von Fällen, wo die SBV durch den Arbeitgeber überhaupt nicht, nicht zeitgerechnet oder nur unzureichend beteiligt wurde. Die GL sieht die Notwendigkeit für eine SBV nicht, da es nur 6 Schwerbehinderte gibt, die alle keine Probleme haben.
Seitens der SBV wurde immer wieder eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen GL und SBV angemahnt - bisher ohne Erfolg. Nunmehr wurde der Antrag auf Kostenübernahme einer Rechtsberatung gestellt; die schon einmal mündlich abgelehnt wurde. Die konkreten Ablehnungsgründe sollen in den nächsten 14 Tagen mitgeteilt werden.
Kann gegen die Ablehnung der Kostenübernahme etwas unternommen werden? Wenn ja, wie? Welche Möglickeiten bleiben der SBV jetzt überhaupt noch, die GL zu einer Zusammenarbeit zu bewegen?
Community-Antworten (1)
11.01.2008 um 16:07 Uhr
Guck Dir mal die §§ 94, 95, 99 SGB IX an. Und frag mal bei Integrationsamt nach, wie man im Fall des §156 (1) Nr.9 SGBIX vorgehen muss...
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