Erstellt am 11.09.2006 um 10:33 Uhr von Fayence
Als BE (BrotEinheit?) oder als BR? :-)
Kommt auf das Thema an! Worum geht es konkret?
Ansonsten siehe zunächst eine Kommentierung zu §40 BetVG!
Erstellt am 11.09.2006 um 10:41 Uhr von bonn
Eine Kollegin ist mit der Vergütung einer von ihr begleiteten Freizeit nich einverstanden.
Eine Regelung besteht seit 2005, die aber von seiten der Verwaltung nur als Mitarbeiterinformation weitergegen wurde.
Erstellt am 11.09.2006 um 11:39 Uhr von Kölner
@nahe bei Köln
Vergütung in der Freizeit mit Begleitung? Landesreisekostengesetz?
Dann sollte die Kollegin anfangen was zu unternehmen?
Erstellt am 11.09.2006 um 11:41 Uhr von bonn
Eine Kollegin ist mit der Vergütung einer von ihr begleiteten Freizeit nich einverstanden.
Eine Regelung besteht seit 2005, die aber von seiten der Verwaltung nur als Mitarbeiterinformation weitergegen wurde.
Erstellt am 11.09.2006 um 12:47 Uhr von bonn
Eine Kollegin ist mit der Vergütung einer von ihr begleiteten Freizeit nich einverstanden.
Eine Regelung besteht seit 2005, die aber von seiten der Verwaltung nur als Mitarbeiterinformation weitergegen wurde.