Erstellt am 29.08.2018 um 10:08 Uhr von MaJoK
Rechtlich gesehen ist alles in Ordnung. Die Probezeit dient ja dazu festzustellen ob der AN für die Stelle geeignet ist.
Wenn der AG einschätzt es reicht nicht für die gekündigte Position, sondern nur für eine andere liegt es ja dann am AN ob er dieses Angebot annimmt.
Und auch auf dem angebotenen Posten möchte der AG erst die Eignung testen in der Probezeit.
Erstellt am 29.08.2018 um 10:21 Uhr von kratzbürste
Der AN muss das schlechte Angebot ja nicht annehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis und er ist arbeitslos ....
Erstellt am 29.08.2018 um 10:43 Uhr von Pjöööng
Wobei trotz der neuen "Probezeit" nach 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz wirkt (ausreichende Betriebsgröße vorausgesetzt) und auch nach 6 Monaten die verkürzte Kündigungsfrist nicht mehr greift.
Erstellt am 29.08.2018 um 11:03 Uhr von Erbsenzähler
@MaJok
Knapp daneben ist auch vorbei. (Mal wieder...)
Es ist so wie Pjöööng schon geschrieben hat. Es gibt insgesamt nur eine maximale Probezeit von sechs Monaten. Mehr nicht...