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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung in PZ und neuer schlechterer Vertrag mit PZ?

M
Minka141
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist es rechtens in der Probezeit (nach 2 Monaten) die Kündigung auszusprechen und einen neuen Vertrag (nur als Hilfsarbeiter mit schlechterem Gehalt) direkt im Anschluss anzubieten, der auch 6 Monate Probezeit beinhaltet?

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Community-Antworten (4)

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MaJoK

29.08.2018 um 12:08 Uhr

Rechtlich gesehen ist alles in Ordnung. Die Probezeit dient ja dazu festzustellen ob der AN für die Stelle geeignet ist. Wenn der AG einschätzt es reicht nicht für die gekündigte Position, sondern nur für eine andere liegt es ja dann am AN ob er dieses Angebot annimmt. Und auch auf dem angebotenen Posten möchte der AG erst die Eignung testen in der Probezeit.

K
kratzbürste

29.08.2018 um 12:21 Uhr

Der AN muss das schlechte Angebot ja nicht annehmen. Dann endet das Arbeitsverhältnis und er ist arbeitslos ....

P
Pjöööng

29.08.2018 um 12:43 Uhr

Wobei trotz der neuen "Probezeit" nach 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz wirkt (ausreichende Betriebsgröße vorausgesetzt) und auch nach 6 Monaten die verkürzte Kündigungsfrist nicht mehr greift.

E
Erbsenzähler

29.08.2018 um 13:03 Uhr

@MaJok Knapp daneben ist auch vorbei. (Mal wieder...) Es ist so wie Pjöööng schon geschrieben hat. Es gibt insgesamt nur eine maximale Probezeit von sechs Monaten. Mehr nicht...

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