Wieviele BR´s müssen bei Beschlüssen anwesend sein???
Hallo. Wer kann mir hier bitte Auskunft geben. Wir sind ein 9köpfiges Gremium. Wieviele BR-Leute müssen anwesend sein, wenn wir etwas beschliessen??? Alle 9? Mindestens 5? oder ist das egal???
Vielen Dank!!! anjab
Community-Antworten (11)
26.11.2006 um 00:44 Uhr
Soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Betriebsrats mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags (§ 33 BetrVG). Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, wobei eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder zulässig ist.
viele Grüße
26.11.2006 um 01:02 Uhr
@Nick1 Verstehe ich dich richtig, das eine Einladung von Ersatzmitgliedern nicht zwingend notwendig ist?
26.11.2006 um 01:35 Uhr
@Nick1 Quatsch.
@anjab Beschlüsse sind ab fünf BRM's gültig - im Einzelfall kann sogar das einzelne BRM Beschlüsse fassen. Das "Ersatzmitgliedproblem" ist allerdings auch noch zu beachten.
26.11.2006 um 12:30 Uhr
@Kölner kannst du mir sagen, was für Einzelfälle das sind, bei denen ein einziges BR Mitg. beschlussfähig isT?? Muß das der BRV sein?
26.11.2006 um 13:06 Uhr
@Kölner
Sorry Kölner aber das ist wörtlich aus dem Gesetz so übernommen, wieso sollte das Quatsch sein?
viele Grüße Nick1
26.11.2006 um 13:43 Uhr
Voraussetzung für eine ordnungsgemässe Beschlussfassung ist, dass das BR-Gremium ebenfalls ordnungsgemäss und vollständig geladen wurde -also im Falle der Verhinderung (i.S.d.G.) eines ordentlichen BRMs auch das entsprechende Ersatzmitglied geladen wurde.
Wenn sich im Falle eines 9köpfigen Gremiums z.B. 4 BRM dazu entschliessen, den Ort für kleine Königstiger aufzusuchen, können die 5 verbleibenden BRM einen ordnungsgemässen Beschluss fassen.
Wenn der BR die erforderliche BRM-Zahl zeitweilig unterschreitet (z.B. keine Ersatzmitglieder und 8 BRM sind i.S.d.G. verhindert) kann ein ordnungsgemässer Beschluss auch von 1 BRM getätigt werden; gilt jedoch im Prinzip NUR für Angelegenheiten, in denen Fristen zu beachten sind -insb. personelle Einzelmaßnahmen-.
26.11.2006 um 19:04 Uhr
@Fayence gilt die Beschlussfähigkeit dann für alle BRM, oder nur für den BRV oder Stellvertreter?
26.11.2006 um 19:25 Uhr
Elora.Dana,
macht das BetrVG bzgl. der Beschlussfähigkeit denn einen Unterschied zwischen einem "normalen" BRM und BRV / stellvertr. BRV? Nein!
27.11.2006 um 09:32 Uhr
@Kölner "- im Einzelfall kann sogar das einzelne BRM Beschlüsse fassen"- ????
@ Fayence "kann ein ordnungsgemässer Beschluss auch von 1 BRM getätigt werden; gilt jedoch im Prinzip NUR für Angelegenheiten, in denen Fristen zu beachten sind -insb. personelle Einzelmaßnahmen-."-????
27.11.2006 um 15:04 Uhr
@Anker53 Restmandat in Anwendung des § 33 Abs. 2 i.V. mit dem § 22 BetrVG; BAG-Urteil aus 83 Zufrieden?
27.11.2006 um 18:00 Uhr
@Kölner, du hast natürlich recht und ich bin zufrieden.
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