Wir haben z. Z. folgende Situation: wir sind ein dreiköpfiger BR, der Vorsitzende ist diese Woche über beim GBR und sein Stellvertreter befindet sich im Urlaub (ist allerdings erreichbar und am Ort). Wie ist das, wenn in dieser Woche ein Beschluß gefaßt werden muß
? Das dritte BR-Mitglied darf an der Beratung und dem Beschluß in dieser aktuellen Sache nicht teilnehmen, da es befangen ist. Müssen nun die zwei Ersatzmitglieder beschließen oder ist das unzulässig? Wenn ja, kann man vom AG verlangen, dass er sein Anliegen erst in der darauffolgenden Woche vorlegt?