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Beschlußfähigkeit des BR

B
Behri
Nov 2020 bearbeitet

Hallo,

wir waren Heute 6 Personen im BR. Bei der Abstimmung hat es ein einstimmig gegeben. Muss ich im Protokoll vermerken Ja 6 / Nein 0 / Enthalten 0 oder reicht es wenn ich generell schreibe " Einstimmig beschlossen "? Zählt eine Enthaltung überhaupt noch?

Muss ich im Protokoll das Abstimmungsergebnis detailliert auflisten?

Des weiteren möchte ich wissen, ob es ein Problem Darstellt, wenn eine gerade Zahl der Mitglieder im BR an der Abstimmung teil nimmt, oder ob es eine ungerade Zahl sein muss?

Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich für die Mühe.

Mit freundlichen Grüßen:

652011

Community-Antworten (11)

N
nicoline

05.11.2020 um 16:40 Uhr

Behri *oder reicht es wenn ich generell schreibe " Einstimmig beschlossen" Dem BR werden Anträge des AG zur Zustimmung vorgelegt. Auf der Tagesordnung muss ja ein TOP stehen, welchem entweder zugestimmt oder der abgelehnt wird. Deswegen ist es aus meiner Sicht korrekter, wenn man schreibt: Dem Antrag auf ......... wurde einstimmig zugestimmt, statt einstimmig beschlossen. Wenn Einstimmig zugestimmt wurde, müssen die ja oder nein Stimmen, aus meiner Sicht, nicht aufgezählt werden.

Muss ich im Protokoll das Abstimmungsergebnis detailliert auflisten? Was verstehst du unter detailliert? Das Gesetz sagt folgendes: § 34 Sitzungsniederschrift (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält.

Des weiteren möchte ich wissen, ob es ein Problem Darstellt, wenn eine gerade Zahl der Mitglieder im BR an der Abstimmung teil nimmt, oder ob es eine ungerade Zahl sein muss? Ein Problem stellt es nicht dar, es ist nur darauf zu achten, dass der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist, da nicht die erforderliche Mehrheit für eine Zustimmung erreicht werden kann. Und nein, es MUSS keine ungerade Zahl sein.

C
celestro

05.11.2020 um 16:43 Uhr

Es gibt verschiedene Varianten.

1.) 6 Leute sind anwesend und 6 Leute nehmen an der Abstimmung teil

oder

2.) 6 Leute sind anwesend und es nehmen weniger als 6 Personen an der Abstimmung teil.

Wie soll man das unterscheiden, wenn da steht "einstimmig beschlossen"?

"Des weiteren möchte ich wissen, ob es ein Problem Darstellt, wenn eine gerade Zahl der Mitglieder im BR an der Abstimmung teil nimmt, oder ob es eine ungerade Zahl sein muss?"

Kommt darauf an. Der BR besteht mit Absicht aus einer ungeraden Zahl an BRM. Wenn Ihr z.B. nur einen Nachrücker habt und ein BRM und der Nachrücker sind krank, dann wäre das kein Problem.

K
Kjarrigan

05.11.2020 um 17:07 Uhr

Wir haben auf jeder Einladung diese beiden TOP stehen TOP 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Beschlussfassung der Tagesordnung

zu Top 1) Der BR ist Beschlussfähig wenn mind die Hälfte der BRM anwesend sind § 33 (2) BetrVG. Zusammen mit der Anwesenheitsliste (Anlage zum Protokoll) - ergibt sich dann die Anzahl der Anwesenden.

Und dann wäre es in der Tat egal ob man zu den einzelnen TOP schreibt. Einstimmig angenommen Mit X Ja Stimmen angenommen.

Wenn ein BRM ganz oder für einen Beschluss den Raum verlässt, müsste das zu dem jeweiligen TOP im Protokoll vermerkt werden.

Wer mit ja oder nein gestimmt hat, gehört nicht ins Protokoll.

Man kann auch mit 6 BRM Beschlussfähig sein - aber für die Annahme müssen dann mind. 4 mit Ja stimmen (Mehrheit der Anwesenden)

C
celestro

05.11.2020 um 17:21 Uhr

Ich würde sagen, der § ist deutlich genug:

"§ 34 Sitzungsniederschrift (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält."

und die Stimmenmehrheit ist eben 6:3 und nicht "einstimmig". Wurde mir in den BR-Seminaren auch so beigebracht, eben weil man damit in jedem Fall ALLES abbildet.

N
nicoline

05.11.2020 um 18:38 Uhr

celestro, ich freue mich immer über deine detaillierten Meinungen, aber ich glaube, dass es auch hier verschiedene Wege gibt, die praktikabel und gestzeskonform sind.

Wie soll man das unterscheiden, wenn da steht "einstimmig beschlossen"? Indem man im Protokoll vermerkt, wieviel Personen an der Abstimmung teilgenommen haben. Muss man nicht, aber kann man.

C
celestro

05.11.2020 um 18:42 Uhr

"Indem man im Protokoll vermerkt, wieviel Personan an der Abstimmung teilgenommen haben. Muss man nicht, aber kann man."

Wenn ich "an Abstimmung teilgenommen: 5 ... einstimmig angenommen" schreibe, kann ich auch gleich: "Ja: 5 / Nein: 0 / Enthaltungen: 0" schreiben. Wäre sogar kürzer. ;-)

N
nicoline

06.11.2020 um 20:29 Uhr

Nun ja, es kommt sicher auch darauf an, welchen Anspruch man als Gremium an das Protokoll hat. Bei uns steht immer die Anzahl der anwesenden BRM und wenn jemand an der Abstimmung nicht teilgenommen hat, wird das ebenfalls vermerkt. Wenn alle zugestimmt haben steht "einstimmig zugestimmt" wenn die Abstimmung ein nicht einstimmiges Ergebnis hat, wird exakt vermerkt wie abgestimmt wurde.

C
celestro

07.11.2020 um 01:50 Uhr

"Formulierungen wie "einstimmig" oder "mit Mehrheit" sind im Protokoll deshalb unzulässig, weil es (etwa im Fall einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht) möglich sein muss, für jeden Beschluss nachzuweisen, dass der Betriebsrat stets beschlussfähig war. Es ist ja immerhin möglich, dass ein Betriebsratsmitglied früher gegangen ist oder die Sitzung vorübergehend verlassen hat.

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-34/BetrVG-34-1/index.php"

das Gremium mag sich darüber einig sein, dass der jeweilige Protokollführer es schon rein schreibt, wenn jemand früher geht ... aber ich würde mich halt nicht darauf verlassen, dass ein Richter das anerkennt, wenn es hart auf hart kommt.

Edit:

"Formulierungen wie „mit Mehrheit angenommen“ oder „einstimmig“ genügen nicht. Der Betriebsrat muss u. U. bei jedem einzelnen Beschluss nachweisen können, dass er beschlussfähig war, wenn im Laufe der Sitzung Betriebsratsmitglieder den Sitzungsraum verlassen. Das ist nur möglich, wenn die Zahl der an der Abstimmung beteiligten Betriebsratsmitglieder aus dem Protokoll zu erkennen ist.

https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Nuetzliche-Tipps-fuer-Ihre-Betriebsratsarbeit/Wichtiges-zur-Protokollfuehrung-des-Betriebsrats"

Edit 2:

"Da ein Betriebsratsbeschluss unwirksam ist, wenn der Betriebsrat bei der Abstimmung nicht beschlussfähig war, sollte die Beschlussfähigkeit zu jedem Beschluss im Sitzungsprotokoll dokumentiert werden. Dazu sollte die Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen sowie die der Enthaltungen im Protokoll schriftlich festgehalten werden.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratsbeschluss/"

N
nicoline

07.11.2020 um 12:14 Uhr

Dazu sollte........ sollte die Beschlussfähigkeit zu jedem Beschluss im Sitzungsprotokoll dokumentiert werden. Ja, auch das wird vor jedem Beschluss vermerkt, "Die BRV stellt die Beschlußfähigkeit fest" Wir waren mehrfach vor Gericht und mussten Protokolle vorlegen, es gab nie Beanstandungen über unsere Verfahrensweise.

C
celestro

07.11.2020 um 13:57 Uhr

"Ja, auch das wird vor jedem Beschluss vermerkt, "Die BRV stellt die Beschlußfähigkeit fest"

das dürfte bei den wenigsten Gremien so sein. Bei uns wird das z.B. nicht gemacht und kommt daher auch nicht in die Niederschrift.

"Wir waren mehrfach vor Gericht und mussten Protokolle vorlegen, es gab nie Beanstandungen über unsere Verfahrensweise."

freut mich zu hören!

N
nicoline

07.11.2020 um 14:24 Uhr

das dürfte bei den wenigsten Gremien so sein. Tja, dann ist das so, bei uns wird es halt der Genauigkeit halber so gemacht.

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