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Befangenheit des BR - was kann man tun ?

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Jörg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in der Firma meiner Frau ist der Betriebsrat extrem Arbeitgeberfreundlich eingestellt. Mehrere BR-Mitglieder sind gut mit leitenden Angestellten (solche die eigenständig Personal einstellen/entlassen dürfen) befreundet, ein weibliches BR-Mitglied unterhält sogar eine Liebesbeziehung zu einem leitenden Angestellten (wohnen sogar zusammen).

Frage: inwiefern kann man diesen Betriebsrat wg. Befangenheit absetzen, bzw. gibt es eine Möglichkeit, wenigstens die Dame die mit dem leitenden Angestellten zusammenlebt, aus dem BR zu entfernen?

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Community-Antworten (14)

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Ulrike

10.07.2006 um 22:16 Uhr

Hallo Jörg,

wir hatten (!!!) ein ähnliches Problem: Ein BR Mitglied war gleichzeitig der Personalleiter und damit sehr eng mit der GF. Rein aus Ehrgefühl hätte die Person sich für ein Aufgabengebiet entscheiden müssen, hat es aber nicht, leider: Die gesamte BR Arbeit und das Vertrauen der Kollegen hat sehr gelitten, wir hatten heftige Auseinandersetzung, teilweise auf persönlicher Ebene - aber wir haben ihm nie einen Vertrauensbruch nachweisen können, der zu seinem Ausschluss hätte führen können. Auch in der Gesetzgebung haben wir keine Lösung gefunden, zumal die Person seinerzeit ja auch von Kollegen gewählt wurde!

Andererseits muss ich aber auch feststellen, dass ein enger, ggf. persönlicher Kontakt zwischen zwei Büro-Parteien nicht unbedingt von Nachteil ist! BR Themen sind oft "heiß" und es dauert und vielleicht ist ein persönliches Gespräch zwischen zwei Personen, die sich PRIVAT gleichberechtigt fühlen, manchmal besser als ein offizielles Bürogespräch oder E-Mail Vekehr. Bezugnehmend auf diese Dame: "Benutz" sie, um Meinungen zu beeinflussen, Dinge ggf. auf dem kleinen Dienstweg abzuklären etc. Das klingt zwar hart, aber nach meiner persönlichen Auffassung entscheidet oft das Ergebnis - und nicht der Weg.

J
Jörg

10.07.2006 um 22:24 Uhr

Naja, in diesem Fall äußert sich diese innige Beziehung leider eher so, daß dadurch sämtliche Entscheidungen des BR in eine, um es vorsichtig auszudrücken, arbeitgeberfreundliche Richtung gelenkt werden. Tlw. spielt der BR sogar dem AG in die Hände, indem er den AG auf Dinge aufmerksam macht, die sich dann zum Nachteil der AN auswirken.

Beispiel: der AG war davon überzeugt, daß weibliche Angestellt während der Schwangerschaft generell nicht Sonn- und Feiertags arbeiten dürfen. OK, stimmt so nicht, ist aber normalerweise das Problem des AG wenn dieser fälschlicherweise davon ausgeht. Ich find's halt einfach nicht normal, daß der BR dann zum AG geht und diesen mit der Nase drauf stößt, daß unter den gegebenen Umständen schwangere Mitarbeiterinnen DOCH Sonn- und Feiertags beschäftigt werden dürfen......tja und schön den zwei Schwangeren die Wochenenden versaut, DANKE LIEBER BR!

Das ist nur ein Beispiel von Vielen, an denen man merken kann, woher der Wind in diesem lächerlichen BR weht :-(

U
Ulrike

10.07.2006 um 22:38 Uhr

DAS ist natürlich eine "Qualität" von Kollegialität, die eines BR nicht würdig ist. Habt ihr sie mal gefragt, warum sie sowas tut? Und: wer hat sie in den BR gewählt? Ich erinnere mich an wilde Zeiten, in denen wir teilweise Themen außerhalb der BR Sitzung besprochen haben, quasi beim Kaffe diskutiert und dann in der Sitzung nur noch eine Abstimmung oder fürs Protokoll einen Vermerk gemacht haben...

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Fayence

10.07.2006 um 23:16 Uhr

Jörg,

macht sich die arbeitgeberfreundliche Art und Weise dieses Betriebsrates in Eurer häuslichen Gemeinschaft negativ bemerkbar? Oder warum zerbrichst Du Dir darüber den Kopf? Hattest vielleicht Du eines dieser Wochenenden schon verplant?

Aber jedes Ding hat zwei Seiten! Das Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gilt zunächst einmal für jeden Arbeitnehmer. Zulässige Ausnahmen sind im ArbZG definiert.

Und warum sollten andere AN an besagten Sonn- und Feiertagen häufiger eingesetzt werden müssen, "nur" weil es Schwangere im Unternehmen gibt? Da hast Du Dir aus meiner Sicht aber ein schlechtes Beispiel ausgesucht.

J
Jörg

10.07.2006 um 23:41 Uhr

Nein, Fayence, darum geht es auch gar nicht. Außerdem sind die meisten anderen Angestellten dort Singles, die sich sogar über vermehrte Sonntags- und Wochenendeinsätze freuen würden, wegen der Zulagen. Es war eben das erste Beispiel, daß mir einfiel, war vielleicht nicht optimal gewählt, sollte jedoch nur zeigen, wie sehr sich der BR dort engagiert, der Geschäftsleitung zu gefallen.

Es entsteht einfach der Eindruck, und das ist nicht nur meine Meinung, daß sich der BR mehr für den AG als für die Mitarbeiter einsetzt und das finde ich eigentümlich. Daher die Frage, ob man da irgendwie den Befangenheitsaspekt einbringen könnte.

Die Gesetztestexte habe ich mir auch schon durchgesehen, bin aber nicht recht draus schlau geworden. So wie ich den entspr. Absatz verstanden habe könnte man die Kollegin von einzelnen Abstimmungen ausschließen, die in irgendeiner Form ihren Lebensgefährten betreffen, aber eben nicht mehr.

Warum ich mir darüber den Kopf zerbreche? - Ganz einfach: weil meine Frau selbst auch BR-Mitglied ist und mich gebeten hat, im Internet zu schauen "ob man da was machen kann"....

F
Fayence

10.07.2006 um 23:55 Uhr

Jörg, da bin ich doch mehr als beruhigt, dass es noch solch nette Ehemänner gibt! ;-)

Abgesehen davon, fällt mir aufgrund der bisherigen Schilderung nichts ein, warum man diesen BR absetzen sollte bzw. könnte. Vielleicht kann Deine Frau im Betrieb auf eine Kommentierung (Fitting oder Däubler) zum BetrVG zurückgreifen; wenn sie sich dann einmal durch den §23 BetrVG liest, wird sie meine Meinung vermutlich teilen können.

P.S. Aus dem lesen reiner Gesetzestexte wird man(n) selten schlau!

RI
Ramses II

11.07.2006 um 00:12 Uhr

Eine Betriebsrätin die ein Liebesverhältnis mit einem leitenden Angestellten unterhält?

Was waren das doch noch für herrliche Zeiten als landauf, landab die Scheiterhaufen loderten und so in der Nacht für einen heimeligen Lichtschein sorgten. Sollte man wieder mal drüber nachdenken (auch wenn das denken einigen schwer fällt).

M
Mona-Lisa

11.07.2006 um 00:16 Uhr

Ramses II, du bist unverbesserlich... ;-)

J
Jörg

11.07.2006 um 00:23 Uhr

Mein lieber Ramses, dein Zynismus in Ehren - aber: niemand hätte was gegen diese Beziehung, wenn das nicht SO offensichtlich das Urteilsvermögen der Kollegin beeinflussen würde. Nunja, hätte mir eigentlich klar sein müssen, daß nach ein paar mehr oder weniger sinnvollen Antworten, die mir leider nicht viel weiterhelfen (ok, da können die Schreiber nix für) die Forentrolle den Tisch abräumen - ist wohl überall so......

RI
Ramses II

11.07.2006 um 00:30 Uhr

Jörg,

wenn tatsächlich niemand etwas gegen diese Beziehung hätte, hättest Du sicherlich nicht zwei Mal das Wort "sogar" benutzt als Dur darüber geschrieben hast.

"... ein weibliches BR-Mitglied unterhält sogar eine Liebesbeziehung zu einem leitenden Angestellten (wohnen sogar zusammen)."

Die Sprache verrät oft mehr über die Menschen als diese sich wünschen.

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Fayence

11.07.2006 um 01:41 Uhr

Der Forentroll (Trollus internettus meschuggis)

Allgemein auffällig durch selbstherrliches arrogantes bis ignorantes Gebaren. Seinen Mangel an Fachwissen überspielt er in der Hoffnung, sein herrisches Auftreten bewahre ihn vor kritischen Fragen oder gar Widerworten gegen seine Meinung. Der typische Forentroll lässt keine Meinung ausser der eigenen zu, jeder der was anderes schreibt als er und wagt, ihm zu widersprechen, wird glattweg für ahnungslos, ignorant und arrogant erklärt.

Das Aussehen: Wie Forentrolle so aussehen weiß niemand so genau, da sie sich nur selten aus ihrer verrauchten, dunklen 40m² Wohnhöhle trauen und soziale Kontakte aus Furcht vor einer anderen Wahrheit als der eigenen aufs schärfste meiden.

Die Art und Weise der Standardreaktion: Selbst auf Ironie oder schlichten Humor reagiert der gemeine Forentroll äußerst empfindlich, könnte sich doch in jedem spaßig gemeinten Beitrag ein persönlicher Angriff gegen ihn befinden. Ebenso der "nicht ganz ernst gemeinte" Beitrag wird vom gemeinen Forentroll aufs schärfste Kritisiert. Das alles sei ja schließlich todernst.

Jörg, Du kommst vielleicht auf Ideen, unseren Ramses II einfach als Forumstroll zu bezeichnen! Da möchte ich Dir aber gerne widersprechen! Nun, zum Aussehen kann ich nicht viel sagen, aber die sonstigen Attribute treffen doch eher nicht zu!

T
tramdriver

12.07.2006 um 18:56 Uhr

Vielleicht können wir ja versuchen, die Kurve noch einmal zu kriegen und das Thema wieder auf zu nehmen. Interessant ist das Thema jedenfalls, kann es doch theoretisch jedem BR-Mitglied passieren, dass es sich verliebt. Ich bin selbst in der Situation, dass meine Lebenspartnerin in derselben Firma arbeitet (zum Glück nicht in derselben Abteilung aber auf derselben Hierarchieebene). Aus diesem Grund musste ich schon mancher BR-Sitzung teilweise fernbleiben, denn ich mag mich nicht dem Verdacht aussetzen, dass da gemauschelt wird.

@Jörg: Vielleicht solltest du die Dame, die mit dem LA zusammenlebt, mal auf §79 BetrVG hinweisen und dass die BR-Themen nichts zu Hause zu suchen haben. Jedenfalls wird bei uns zu Hause nicht darüber geredet. Und vielleicht lädt der BR in Zukunft öfter mal ein Ersatzmitglied ein, wenn die Dame vielleicht feststellt, dass sie aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit lieber bei dem einen oder anderen Thema nicht mitdiskutiert. Das sollte sich doch lösen lassen, ohne gleich den BR aufzulösen oder einzelne aus dem BR zu entfernen. Es muss eine gewisse Sensibilität für das Thema hergestellt werden.

Viele Grüsse

U
Ulrike

12.07.2006 um 19:36 Uhr

Sehr erstaunt lese ich solche Tips wie "vielleicht mal öfter ein Ersatzmitglied einladen". Soweit ich mich aus einer Schulung erinnern kann, ist das Einladen von Ersatzmitgliedern genau reguliert, nämlich wenn ein reguläres Mitglied aufgrund von Krankheit oder Urlaub fern bleibt. Ein Grund wie "keinen Bock" oder "zuviel zu tun, lad mal den xy ein" ist NICHT zulässig, da ein reguläres BR Mitglied seiner Aufgabe schon nachkommen muss, sofern keine anderen Gründe vorliegen. Und Abstimmungen bzw. Beschlüsse können aufgrund solcher Unzulänglichkeiten für nichtig erklärt werden. Das mag zwar abwegig klingen, aber die Erfahrung mit Arbeitsprozessen, die ehmalige Mitarbeiter führen, hat mich als BRV gelehrt, hier äußerst sauber zu arbeiten.

T
tramdriver

13.07.2006 um 09:21 Uhr

Es geht darum, das Ersatzmitglied dann einzuladen, wenn eines der BR-Mitglieder befangen ist. Das hat nichts mit "kein Bock" zu tun, sondern dient dazu, die BR-Arbeit sauber zu halten.

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