Erstellt am 07.07.2006 um 03:01 Uhr von Rollie
Ich laß mal den Aspekt einer Mitbestimmung außen vor.
Wenn der AG den zwingenden Wunsch hätte, es wie von Dir geschildert dokumentiert haben zu wollen, hätte ich als AN kein Problem damit, warum soll ich die Arbeit, für die mich mein AG bezahlt nicht entsprechend seinem Wunsch entsprechend dokumentieren.
Ich würde mich lediglich nach dem betriebswirtschaftlichen Sinn fragen, weil dadurch ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit mit der Dokumentierung flöten geht. Desweiteren ist ja dann auch noch jemand damit beschäftigt, diese Dokumentation zu verwerten.
Ob das sinnvoll und effektiv ist, muß dann halt der AG für sich entscheiden.
Erstellt am 07.07.2006 um 07:38 Uhr von pit47
Hallo Matze,
dieses wäre eine elektronische Leistungs- und Verhaltenskontrolle der MA und dies ist mitbestimmungspflichtig (Betriebsvereinbarung). Beachte auch das Bundesdatenschutzgesetz, denn wenn keine BV (§ 4 Abs. 1 BDSG), muß jeder MA schriftlich dieser Maßnahme zustimmen.
Als BR würde sehr vorsichtig mit diesen Thema umgehen.
Fragt euren Datenschutzbeauftragten (§ 4f Abs.1 BDSG)
Erstellt am 07.07.2006 um 07:56 Uhr von bernd
@Rollie
"Wenn der AG den zwingenden Wunsch hätte, es wie von Dir geschildert dokumentiert haben zu wollen, hätte ich als AN kein Problem damit, warum soll ich die Arbeit, für die mich mein AG bezahlt nicht entsprechend seinem Wunsch entsprechend dokumentieren."
Ich sähe da schon eine starke Einschränkung meiner Persönlichkeitsrechte, wenn der AG aufzeichnet wie oft ich z.B. die Toilette benutze. Wenn ich mit Blasenentzündung oder Durchfall zum Arzt gehe, bekommt der AG ja auch nicht die Mitteilung woran ich erkrankt bin.
Ansonsten stimme ich pit zu.
Erstellt am 07.07.2006 um 08:41 Uhr von `Ramses II
"Ich sähe da schon eine starke Einschränkung meiner Persönlichkeitsrechte, wenn der AG aufzeichnet wie oft ich z.B. die Toilette benutze. Wenn ich mit Blasenentzündung oder Durchfall zum Arzt gehe, bekommt der AG ja auch nicht die Mitteilung woran ich erkrankt bin."
Ist nicht genau das in vielen Produktionsbetrieben der Fall wenn dann ein Springer an die Maschine geholt werden muss?
Erstellt am 07.07.2006 um 09:47 Uhr von Fayence
@ Matze
Gegen diese Tätigkeitserfassung dürfte kaum etwas einzuwenden sein. Bedeutsam sind doch die geplanten/möglichen Auswertungen, wobei das Handbuch zu dieser Software hilfreich sein dürfte. Gehe davon aus, das die Einführung dieser Software durch den BR mitbestimmt wurde. Welche Regelungsabsprachen sind denn zu diesem Zeitpunkt mit dem AG getroffen worden?
Den betriebswirtschaftlichen Sinn in der Zeit zu suchen, die für die Dokumentation und Auswertung drauf geht, ist für mich ziemlich realitätsfremd!
Da würde ich mich doch auf die Frage konzentrieren wollen, warum der AG die Grundlage für eine detaillierte Arbeitszeit- und Tätigkeitsanalyse schaffen möchte!
Erstellt am 07.07.2006 um 09:58 Uhr von spartacus
Ich Teile die Meinungen das es sich hier um eine Leistungs.-u.Verhaltenskontrolle gem. § 87(1)6 BetrVG handelt!
Die Frage ist, warum und zu welchem Zweck sollen die Daten elektronisch erfasst werden(Zweckbestimmung der Daten).
Wer hat Zugriff, wie lange werden die Daten gepeichert und und und..
Eine BV ist unumgänglich.