Erstellt am 05.09.2006 um 20:18 Uhr von Paul
Hallo Hotte,
ich denke Du solltest nicht hinter jeder Ecke direkt einen Strauchdieb vermuten. Bleib doch dabei, wenn Euer IT die Software installiert und lass dir erklären, was er da macht ( bei einer Tasse Kaffee). Mit dem Anspruch, das selbst machen zu wollen, hat er ja nicht unrecht. Eine Bekannte von mir hat sich neulich einen Wurm mit betriebsfremder Software eingefangen. Sowas kann von Fall zu Fall zu erheblichen Schäden führen und zur Kündigung.
Erstellt am 05.09.2006 um 20:46 Uhr von Fayence
hotte,
ich pflichte Paul bei!
Eine Alternative könnte sein, dass der ITler die Software auf einem anderen Rechner auf Kompatibilität und Unschädlichkeit überprüft und diese dann für Euch freigibt!
Aber einfach so installieren... Finger weg!
Erstellt am 05.09.2006 um 21:06 Uhr von hotte
Hallo Paul,Hallo Fayence. Erst mal Danke für die gutgemeinten Ratschläge.Aber offensichtlich scheinen wir aneinander vorbei zu reden.Die Software, die ich meine, ist nichts andres als das Geschriebene einer Lose-Blatt-Sammlung in Form einer CD, die Quartalsmässig aktualisiert wird von Seiten des Verlages (Bund-Verlag, Turnss, also Betriebsratssoftware für den täglichen Handlungsbedarf).Wenn man einmal die Basis dieses Programms installiert hat, dann folgen eigentlich nur noch virenüberprüfte Aktualisierungen.Es gibt doch einschlägige Gerichtsurteile, die besagen, dass z.B. Wahlhelfer in Form von Software ausschliesslich vom BR installiert werden soll.Es geht mir doch nicht darum, willkürlich Software zu installieren, sondern lediglich um Software, die ausschliesslich den Zweck haben, Betreibsratstätigkeit im Alltag zu erleichtern.
Erstellt am 05.09.2006 um 22:41 Uhr von Fayence
hotte,
ich glaube, wir haben Dich beide richtig verstanden!
Und einschlägige Gerichtsurteile, die besagen, dass z.B. Wahlhelfer in Form von Software ausschliesslich vom BR installiert werden soll, sind mir absolut unbekannt! Damit würde ein Gericht m.E. auch unzulässigerweise in z.B. vorhandene EDV-Sicherheitsstrukturen eines Betriebes eingreifen.
Kann es sein, dass Euer BR-Rechner in´s Firmennetzwerk eingebunden ist? Falls ja, bleibe ich ohne wenn und aber bei meiner ersten Antwort. Im übrigen nicht grundlos!
Es geht aber nicht darum, die Installation von Software zu untersagen oder deren Nützlichkeit anzuzweifeln!
Erstellt am 06.09.2006 um 10:17 Uhr von wölfchen
Hallo hotte,
wir hatten vor längerer Zeit ein ähnliches Problem und haben diese Auskunft erhalten: Der Rechner ist ein Arbeitsmittel, welches dem BR vom Betrieb zur Verfügung gestellt wurde, genau wie z.B. ein Aktenordner. Und genau so, wie ich beim Aktenordner den Chef nicht fragen muss, was ich da reinpacke, brauch ich das beim Computer analog auch nicht.
Seither ist bei uns vom AG lediglich das Betriebssystem, sowie alle notwendigen Arbeitsprogramme und ein Antivirussystem installiert. Dass wir keine Crackprogramme u.a. verwenden, versteht sich von selbst, wir installieren CDs, wie Wahlhelfer usw. allein. Da hätte ja unser Administrator auch viel zu tun, wenn er dafür jedesmal auf der Matte stehen müßte. Außerdem: ein gesundes Mißtrauen ist nie verkehrt!
Aber ich will mich für die Richtigkeit der Auskunft, auch wenn sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kommt, nicht verbürgen, denn wie sagt ein Sprichwort so treffend: so viele Gesetze es gibt, so viele unterschiedliche Auslegungen gibt es auch.
Erstellt am 06.09.2006 um 11:02 Uhr von Fayence
wölfchen,
Dein Beispiel hinkt...
Auch die Software stellt ein Arbeits(Sach)mittel dar, dessen Erforderlichkeit im Allgemeinen beim AG beantragt werden muss.
Zweitens entspricht die Software im Prinzip dem Aktenordner, wo der AG natürlich nicht reglementierend eingreifen kann, was ich als BR in diesem ablege.
Wenn ein AG verfügt, dass das Arbeitsmittel "Software" nicht eigenständig auf dem Arbeitsmittel "PC" installiert werden darf sondern nur durch einen autorisierten AN, hat sich auch ein BR daran zu halten.
Erstellt am 06.09.2006 um 11:04 Uhr von wölfchen
@ Fayence,
der beste Beweis für meine Worte von den unterschiedlichen Auslegungen.....:-)
Erstellt am 06.09.2006 um 11:34 Uhr von Fayence
Nochmal, durch eine solche Bestimmung wird dem BR ein erforderliches Sachmittel NICHT vorenthalten, auch nicht die Nutzung dessen reglementiert! Mehr zählt nicht!
P.S.
Zumal der AG auch für die Instandsetzung etc. der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel aufkommen muss.
Wurde z.B. durch die (nicht autorisierte) Installation einer Software ein Schaden verursacht, hätte ich als AG überhaupt kein Problem damit, auch einem BRM eine Abmahnung zu verpassen! Und damit habe ich fertig. ;-)
Erstellt am 06.09.2006 um 12:05 Uhr von wölfchen
Nur gut, dass Fayence nicht mein Arbeitgeber ist :-)
Aber ich muss doch nochmal auf meinen Vergleich mit dem Aktenordner zurückkommen, so stark hat er gar nicht gehunken:
Den Wahlhelfer aus meinem Beispiel wiederum bekomme ich auch als Papierversion. Und genau so, wie ich in meinen Aktenordner ohne Reglementierung die Papierversion einheften darf, dürfte doch rein gar nichts dagegen sprechen, die entsprechende CD in den Computer einzulegen. Der AG hat sie bezahlt, weiß also von daher, dass es was höchstoffizielles ist, was spricht also dagegen?
Die Sache an sich wäre es vielleicht nicht unbedingt wert, daraus eine Grundsatzgeschichte zu stricken, wenn mich dabei nicht die Frage beschleichen würde, warum will das mein AG dieses reglementieren, wo doch sonst der BR mit BR- Raum (Hausrecht)und Zeiteinteilung auch nicht dem Reglement des AG unterliegt. Das Argument mit der Angst vor Viren etc. lasse ich nicht so recht gelten, weil es sich ja, laut Fragestellung, nur um autorisierte Software handelt.
@ Fayence
ich gehe Dir auf den Geist, oder? ;-)
Erstellt am 06.09.2006 um 13:01 Uhr von Fayence
wölfchen,
nö!
Ich habe jetzt aber nicht vor, Dir erklären zu wollen, dass die Installation einer Software unterschiedliche Wege/Möglichkeiten zulässt, um ev. Problemen von vornherein aus dem Weg gehen zu können!
P.S.
Sogar als Betriebsrätin bin ich in dieser Hinsicht mehr als restriktiv! Aber wie gesagt, aus gutem Grund! ;-)