Erstellt am 18.03.2016 um 15:08 Uhr von Zappelmann
+++ da die Überstunden meist nicht ausbezahlt werden können,
+++ sollen diese Mitarbeiter dann Urlaub als Ausgleich nehmen
Wie jetzt, sie haben Überstunden gemacht und dürfen dafür Urlaub nehmen?
Bin ich im falschen Film?
Erstellt am 18.03.2016 um 15:13 Uhr von celestro
frei nehmen, um damit die Stunden wieder quitt zu bekommen
Erstellt am 18.03.2016 um 15:20 Uhr von gironimo
Ich denke, Software zu diesem Thema gibt es wie Sand am Meer.
Viel wichtiger aber ist die Frage zu klären, wie denn überhaupt im Betrieb Zeit erfasst werden soll, wie die Abrechnung erfolgt, und die "sonstigen"Spielregeln der Zeiterfassung und -abrechnung. Diese Fragen würde ich vorher klären und dann die passende Software suchen. Vielleicht besucht auch einer von Euch einmal ein Seminar zu diesem Thema .
Erstellt am 18.03.2016 um 16:46 Uhr von Globus
--- und es soll sogar Gremien geben, die genau das fordern - eine elektronische Zeiterfassung...
Selbstredend mit zuvor abzuschließender BV :-D