Erstellt am 05.07.2006 um 07:44 Uhr von Müllmann
Hallo,
hat der Wahlvorstand 9 Personen, die sich zur Wahl gestellt haben, oder einen 9er BR im Wahlausschreiben bekantgegeben?
9 Personen auf einer Liste als Personenwahl, die 7 mit der höchsten Stimmzahl + 2 als Ersatz
Erstellt am 05.07.2006 um 07:56 Uhr von viktor
Auch die Nichtigkeit einer Wahl muss vom Gericht festgestellt werden und wenn dies niemand anruft, bleibt es wohl bei 9
Erstellt am 05.07.2006 um 07:59 Uhr von DocPille
Fitting 22 Auflage §9 Rn.52
Werden irrtümlich mehr BR Mitgl.als gesetzl.festgelegt gewählt und wird die Wahl nicht angefochten,so verbleibt es für die Dauer der Amtszeit bei der höheren Mitgliederzahl.
Erstellt am 05.07.2006 um 08:05 Uhr von Frank B.
Vielleicht hat ja der WV eine Prognose gemacht, die besagt das auf Grund von Einstellungen in den nächsten Monaten die Zahl der regelmäßig Beschäftigten über 201 liegt.
Erstellt am 05.07.2006 um 10:05 Uhr von Der Gerechte
@Müllmann,
es wurde vom Wahlvorstand (leider) wider besseres Wissen im Wahlausschreiben festgelegt, daß 9 BR-Mitglieder zu wählen sind. Keiner der Kollegen dieser Abteilung hat eine Abänderung des Wahlausschreibens verlangt.
@Viktor,
richtig, es geht darum, ob diese Wahl nichtig sein kann. Denn die Auswirkungen auf die Beschlüsse im GBR, KBR und Aufsichtsrat und nicht zuletzt im BR wären verheerend. Sie haben dann nie existiert. Stellt euch das mal bei einem Verkauf der Firma mit Sozialplan und Interessenausgleich vor, wenn der neue Besitzer feststellt, daß die Wahl nichtig ist.
@DocPille,
ist es nicht ein erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften, der zur Nichtigkeit der Wahl führen kann?
@Frank B.,
ja, die Kollegen haben eine Prognose gemacht, kamen aber nicht auf nicht mehr als 192 Beschäftigte und auch Wahlberechtigte.
Dieser BR ist der Meinung, daß alles rechtens ist. Kollegen in der Firma sehen das nicht so und wollen die Wahl von einem RA überprüfen lassen, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu haben.
Erstellt am 05.07.2006 um 11:30 Uhr von Fayence
@ Der Gerechte
Zu Deiner Beruhigung! Die falsche Feststellung der Mitgliederzahl eines BR´s stellt mit Sicherheit keinen Grund für die Feststellung der "Nichtigkeit" einer Wahl!
Wenn selbst der AG die Wahl eines 9köpfigen BR nicht innerhalb der 14Tagesfrist angefochten habt, könnt Ihr Euch beruhigt zurücklehnen.
Es sei denn, Eure Wahl hätte noch weitere gravierende Fehler aufgewiesen, die nicht den Anschein einer ordnungsgemäss abgelaufenen Wahl erkennen lassen!
Erstellt am 05.07.2006 um 11:54 Uhr von Der Gerechte
@fayence,
es ist die BR-Wahl 2006 eines Betriebes in der AG. Der Wahlvorstand hat einen BR mit 9 BR-Mitglieder wählen lassen, obwohl nur 7 zulässig aufgrund der Wählerliste, die unter 200 Wahlberechtigte aufwies.
Auf die Aufforderung, das Wahlausschreiben zu ändern, wurde nicht reagiert. Es wurden 9 BR-Mitglieder gewählt.
Einige Kollegen wollen die Wahl von einem RA auf Nichtigkeit oder Rechtsmäßigkeit prüfen lassen, um für diese Wahlperiode eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Beschlüsse in den einzelnen Gremien (GBR, KBR, BR) zu haben. Das Recht auf Einsicht in die Wahlakten steht lt. BeTrVG jedem im Betrieb zu, der berechtigte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeiit der Wahl hat.
Erstellt am 05.07.2006 um 15:32 Uhr von Fayence
Um Dir vorab ein besseres "Bauchgefühl" zu geben, lese Dir einmal diesen Aufsatz durch.
http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf
Erstellt am 05.07.2006 um 16:12 Uhr von Ramses II
"Wir werden die Wahlunterlagen von einem Gewerkschafts-RA auf Nichtigkeit prüfen lassen müssen, um für diese Wahlperiode eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Beschlüsse in den einzelnen Gremien zu haben."
Ähemm, Du Gerechter...
Du bist also gar nicht AN in diesem Betrieb?
Was geht Dich das dann überhaupt an?
Was veranlasst Euch, das durch einen Gewerkschafts RA prüfen zu lassen?
Was veranlasst den betroffenen BR die Wahlunterlagen heraus zu geben?
Erstellt am 05.07.2006 um 16:41 Uhr von Der Gerechte
@Ramses II,
nun, es ist einfach so, daß wir zur AG gehören und durch Beschlüsse im KBR und AR betroffen sind. Um sicherzustellen, daß nicht alles für die Katz ist, soll das so laufen.
Erstellt am 05.07.2006 um 23:41 Uhr von Ramses II
Eine interesante Frage ob Beschlüsse des GBR nichtig bzw. anfechtbar werden wenn die Wahl eines der entsendenen BRe für nichtig oder unwirksam erklärt wird...