W.A.F. LogoSeminare

9 BR-Mitglieder gewählt anstatt 7

DG
Der Gerechte
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen, folgender Fall ist passiert: In einem Betrieb mit 192 Wahlberechtigten zur Zeit der BR-Wahl (es sind also 7 BR-Mitglieder zu wählen) hat der Wahlvorstand auf dem Wahlausschreiben 9 zu wählende BR-Mitglieder vermerkt. Der Arbeitgeber hat darauf verwiesen, daß nur 7 zu wählen sind. Der Wahlvorstand hat den Fehler nicht behoben. Wie auch immer, es sind 9 BR-Mitglieder gewählt worden. Anfechtung der Wahl fand nicht statt. Jetzt meine Frage: Ist dieser Verstoß gegen die Wahlvorschriften so schwerwiegend (fehlerhafte Berechnung der Betriebsratsgröße), daß eine Nichtigkeit der BR-Wahl vorliegt?

4.202011

Community-Antworten (11)

M
Müllmann

05.07.2006 um 09:44 Uhr

Hallo, hat der Wahlvorstand 9 Personen, die sich zur Wahl gestellt haben, oder einen 9er BR im Wahlausschreiben bekantgegeben?

9 Personen auf einer Liste als Personenwahl, die 7 mit der höchsten Stimmzahl + 2 als Ersatz

V
viktor

05.07.2006 um 09:56 Uhr

Auch die Nichtigkeit einer Wahl muss vom Gericht festgestellt werden und wenn dies niemand anruft, bleibt es wohl bei 9

D
DocPille

05.07.2006 um 09:59 Uhr

Fitting 22 Auflage §9 Rn.52

Werden irrtümlich mehr BR Mitgl.als gesetzl.festgelegt gewählt und wird die Wahl nicht angefochten,so verbleibt es für die Dauer der Amtszeit bei der höheren Mitgliederzahl.

FB
Frank B.

05.07.2006 um 10:05 Uhr

Vielleicht hat ja der WV eine Prognose gemacht, die besagt das auf Grund von Einstellungen in den nächsten Monaten die Zahl der regelmäßig Beschäftigten über 201 liegt.

DG
Der Gerechte

05.07.2006 um 12:05 Uhr

@Müllmann, es wurde vom Wahlvorstand (leider) wider besseres Wissen im Wahlausschreiben festgelegt, daß 9 BR-Mitglieder zu wählen sind. Keiner der Kollegen dieser Abteilung hat eine Abänderung des Wahlausschreibens verlangt.

@Viktor, richtig, es geht darum, ob diese Wahl nichtig sein kann. Denn die Auswirkungen auf die Beschlüsse im GBR, KBR und Aufsichtsrat und nicht zuletzt im BR wären verheerend. Sie haben dann nie existiert. Stellt euch das mal bei einem Verkauf der Firma mit Sozialplan und Interessenausgleich vor, wenn der neue Besitzer feststellt, daß die Wahl nichtig ist.

@DocPille, ist es nicht ein erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften, der zur Nichtigkeit der Wahl führen kann?

@Frank B., ja, die Kollegen haben eine Prognose gemacht, kamen aber nicht auf nicht mehr als 192 Beschäftigte und auch Wahlberechtigte.

Dieser BR ist der Meinung, daß alles rechtens ist. Kollegen in der Firma sehen das nicht so und wollen die Wahl von einem RA überprüfen lassen, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu haben.

F
Fayence

05.07.2006 um 13:30 Uhr

@ Der Gerechte

Zu Deiner Beruhigung! Die falsche Feststellung der Mitgliederzahl eines BR´s stellt mit Sicherheit keinen Grund für die Feststellung der "Nichtigkeit" einer Wahl!

Wenn selbst der AG die Wahl eines 9köpfigen BR nicht innerhalb der 14Tagesfrist angefochten habt, könnt Ihr Euch beruhigt zurücklehnen.

Es sei denn, Eure Wahl hätte noch weitere gravierende Fehler aufgewiesen, die nicht den Anschein einer ordnungsgemäss abgelaufenen Wahl erkennen lassen!

DG
Der Gerechte

05.07.2006 um 13:54 Uhr

@fayence, es ist die BR-Wahl 2006 eines Betriebes in der AG. Der Wahlvorstand hat einen BR mit 9 BR-Mitglieder wählen lassen, obwohl nur 7 zulässig aufgrund der Wählerliste, die unter 200 Wahlberechtigte aufwies. Auf die Aufforderung, das Wahlausschreiben zu ändern, wurde nicht reagiert. Es wurden 9 BR-Mitglieder gewählt. Einige Kollegen wollen die Wahl von einem RA auf Nichtigkeit oder Rechtsmäßigkeit prüfen lassen, um für diese Wahlperiode eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Beschlüsse in den einzelnen Gremien (GBR, KBR, BR) zu haben. Das Recht auf Einsicht in die Wahlakten steht lt. BeTrVG jedem im Betrieb zu, der berechtigte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeiit der Wahl hat.

F
Fayence

05.07.2006 um 17:32 Uhr

Um Dir vorab ein besseres "Bauchgefühl" zu geben, lese Dir einmal diesen Aufsatz durch.

http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf

RI
Ramses II

05.07.2006 um 18:12 Uhr

"Wir werden die Wahlunterlagen von einem Gewerkschafts-RA auf Nichtigkeit prüfen lassen müssen, um für diese Wahlperiode eine Rechtssicherheit hinsichtlich der Beschlüsse in den einzelnen Gremien zu haben."

Ähemm, Du Gerechter...

Du bist also gar nicht AN in diesem Betrieb?

Was geht Dich das dann überhaupt an?

Was veranlasst Euch, das durch einen Gewerkschafts RA prüfen zu lassen?

Was veranlasst den betroffenen BR die Wahlunterlagen heraus zu geben?

DG
Der Gerechte

05.07.2006 um 18:41 Uhr

@Ramses II, nun, es ist einfach so, daß wir zur AG gehören und durch Beschlüsse im KBR und AR betroffen sind. Um sicherzustellen, daß nicht alles für die Katz ist, soll das so laufen.

RI
Ramses II

06.07.2006 um 01:41 Uhr

Eine interesante Frage ob Beschlüsse des GBR nichtig bzw. anfechtbar werden wenn die Wahl eines der entsendenen BRe für nichtig oder unwirksam erklärt wird...

Ihre Antwort