Erstellt am 31.03.2006 um 16:27 Uhr von norbert
abwarten bis sie aus dem Urlaub zurück ist. Bis dahin gilt sie als gewählt, weil sie ja noch nicht abgelehnt hat
Erstellt am 31.03.2006 um 18:51 Uhr von Fayence
Horst,
ich weiß nicht, woher dieser Irrglauben kommt, dass die Annahme einer Wahl innerhalb von 3 Tagen erklärt werden muss!
Wenn Du den §17 Abs. 1 der Wahlordnung liest, steht davon nämlich nichts drin.
Erstellt am 07.04.2006 um 20:59 Uhr von collette
Hallo Fayence,
in meiner WO §17 Abs. 1 steht:
Erklärt die gewählte Person nicht binnen 3 Arbeitstagen nach Zugang der Benachtichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen. Haben wir verschiedene Paragraphen?
Grüsse,Collette
Erstellt am 07.04.2006 um 21:15 Uhr von Fayence
colette,
ich entnehme auch Deinem Zitat, dass innerhalb von 3 Tagen nur die Ablehnung der Wahl erklärt werden muss.
Und der Umkehrschluss?? Die Annahme der Wahl muss nicht innerhalb von 3 Tagen erklärt werden.
Gleicher Paragraph? Würde mal sagen, JA!
Gruß
Fayence