7 oder 9 BR Mitglieder bei der Neuwahl - Was können wir da machen?
Hallo ! Bin im Wahlvorstand ,wir haben im Moment ein Problem und zwar müssen wir entscheiden ob wir 7 oder 9 BR Mitglieder wählen . Das Problem ist dass wir ausser des Hauptwerkes in Deutschland noch zwei tochter Firmen haben .Die eine wird deffenetiv mit in die wahl einbezogen zumal sie sich auch in einem nebenstehendem Gebäude befindet ,die andere befindet sich ziemlich weit weg von uns und die GL versucht mit allen Mitteln zu behaupten dass die nicht mit zu uns gehört und somit auch nicht in die BR Wahl mit eingezogen werden darf. Und das obwohl alle drei Werke den selben Namen tragen.Was können wir da machen?
Community-Antworten (1)
08.01.2006 um 16:03 Uhr
Hallo jojo, der §4 BetrVG könnte Dir weiterhelfen.
Grundsätzlich gilt, dass Betriebsteile, welche entweder räumlich weit entfernt oder durch Organisation/Aufgabenstellung eigenständig sind, die Möglichkeit haben, einen eigenen BR zu gründen sofern die Voraussetzungen gem. § 1 erfüllt sind.
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