Erstellt am 26.06.2006 um 20:14 Uhr von tuj
Es gilt das sog. Lohnausfallprinzip: Wenn ein/e Arbeitnehmer/in wegen BR-Arbeit / Wahlvorstand die übliche Arbeit nicht erledigen kann, ist er/sie so zu stellen als wenn er/sie normal gearbeitet hätten - einschließlich aller Zuschläge. Entsprechende Verweise finden Sie in jedem Kommentar zum BetrVG.
Mein Tipp: Beim Arbeitgeber reklamieren
Erstellt am 26.06.2006 um 20:29 Uhr von JMKio
Danke für die Antwort.
Gibt es so einen Kommentar auch irgendwo Online?
Ich habe leider nur das normnale Betriebsverfassungsgesetz!
Weiter sind mir Handykosten entstanden bei der Wahlvorstandsarbeit entstanden. Um mich zum Beispiel an oder ab zu medlen und um von zuhause für ersatz zu sorgen für sitzungen am folge tag, wo ich erst am abend erfahren hatte, wie kann ich diese Geltendmachen?
Erstellt am 26.06.2006 um 20:33 Uhr von Lotte
@JMKio
Ich habe mal einen ganzen Abend nach dem Fitting im Internet gesucht. Also ich hatte keinen Erfolg.
Bist Du BR? Dann gibt es solche Bücher normalerweise in Eurem BR-Büro
Erstellt am 26.06.2006 um 20:38 Uhr von JMKio
Ich war nur Wahlvorstand und habe jetzt keine Zugang zu diesen Büchern!
Und von anderen gibt es wahrscheinlich auch keinen Kommentare im Internet Online zur Verfügung!
Wenn hier noch jemand was weiß gebt mir bitte bescheid!
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMK!