Hallo zusammen,

ich als Wahlvorstand habe die Betriebsratswahl vorbereitet und auch durchgeführt.

Nun habe ich festgestellt das einiges in der Abrechnung für diesen Zeitraum nicht korrekt abgerechnet wurde.

Es ist doch richtig das Wahlvorstandsmitglieder nicht benachteiligt werden dürfen durch ihre Tätigkeit.
Was für mich heißt, wenn ich bei meiner normalen Tätigkeit an der Kontrollstelle im Schichtbetrieb in der Frühschicht Nachtzuschlähge bekommen hätte, stehen die mir auch als Wahlvorstandmitglied zu auch wenn ich nicht in den Zeiten arbeite in denen die Nachtzuschläge fällig wären!?

Was könnt ihr dazu sagen?

Gebt mir bitte Bescheid!

Vielen herzlichen Dank!

JMK!