Abrechnung Wahlvorstandmitglieder - z.B.(Nacht)Zuschläge?
Hallo zusammen,
ich als Wahlvorstand habe die Betriebsratswahl vorbereitet und auch durchgeführt.
Nun habe ich festgestellt das einiges in der Abrechnung für diesen Zeitraum nicht korrekt abgerechnet wurde.
Es ist doch richtig das Wahlvorstandsmitglieder nicht benachteiligt werden dürfen durch ihre Tätigkeit. Was für mich heißt, wenn ich bei meiner normalen Tätigkeit an der Kontrollstelle im Schichtbetrieb in der Frühschicht Nachtzuschlähge bekommen hätte, stehen die mir auch als Wahlvorstandmitglied zu auch wenn ich nicht in den Zeiten arbeite in denen die Nachtzuschläge fällig wären!?
Was könnt ihr dazu sagen?
Gebt mir bitte Bescheid!
Vielen herzlichen Dank!
JMK!
Community-Antworten (4)
26.06.2006 um 22:14 Uhr
Es gilt das sog. Lohnausfallprinzip: Wenn ein/e Arbeitnehmer/in wegen BR-Arbeit / Wahlvorstand die übliche Arbeit nicht erledigen kann, ist er/sie so zu stellen als wenn er/sie normal gearbeitet hätten - einschließlich aller Zuschläge. Entsprechende Verweise finden Sie in jedem Kommentar zum BetrVG. Mein Tipp: Beim Arbeitgeber reklamieren
26.06.2006 um 22:29 Uhr
Danke für die Antwort.
Gibt es so einen Kommentar auch irgendwo Online?
Ich habe leider nur das normnale Betriebsverfassungsgesetz!
Weiter sind mir Handykosten entstanden bei der Wahlvorstandsarbeit entstanden. Um mich zum Beispiel an oder ab zu medlen und um von zuhause für ersatz zu sorgen für sitzungen am folge tag, wo ich erst am abend erfahren hatte, wie kann ich diese Geltendmachen?
26.06.2006 um 22:33 Uhr
@JMKio Ich habe mal einen ganzen Abend nach dem Fitting im Internet gesucht. Also ich hatte keinen Erfolg.
Bist Du BR? Dann gibt es solche Bücher normalerweise in Eurem BR-Büro
26.06.2006 um 22:38 Uhr
Ich war nur Wahlvorstand und habe jetzt keine Zugang zu diesen Büchern!
Und von anderen gibt es wahrscheinlich auch keinen Kommentare im Internet Online zur Verfügung!
Wenn hier noch jemand was weiß gebt mir bitte bescheid!
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMK!
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