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Abrechnung der BR-Stunden?

F
Frodo
Jan 2018 bearbeitet

Es gibt immer wieder Probleme bei der Stunden-Abrechnung, AG weist nur die tatsächlich geleisteten Stunden zur Abrechnung an! z.Bsp.: Mo. bis Fr. Nachtschicht laut Dienstplan, Fr. BR-Sitzung, Do. und Fr. Nachtschichten werden herausgenommen, a 9h = 18h soweit alles ok. Am Fr. fallen 7h BR an, diese werden auch nur bezahlt, also ein minus von 11h. AG argumentiert, dazu gäbe es vom BAG ein dementsprechendes Urteil, konnte es uns aber nicht benennen und selbst haben wir auch nichts finden können. Wie können wir dagegenhalten und argumentieren? Außer dem §37 / 2.

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

18.12.2007 um 18:45 Uhr

@Frodo Der AG kann argumentieren! Und wie...: Du darfst nicht bessergestellt werden, dafür sorgt § 78 BetrVG.

Interessant ist nur, was der AG unternimmt, damit Du auf Deine vertraglich zugesicherte AZ kommst.

F
Frosch

18.12.2007 um 20:39 Uhr

Dann lasst es doch per Beschlussverfahren feststellen. Ansatz: ihr seht hier eine Schlechterstellung des BR bzw der BRM. Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher ein gegenteiliges BAG Urteil zu kennen. da ging es um einen Elektriker im Schichtdienst und der AG musste zahlen. Aber da gehts mir wiie eurem Chef, genau benennen könnte ich das so spontan auch nicht

L
Lotte

18.12.2007 um 21:11 Uhr

Kölner, darf ich widersprechen (weil bald Weihnachten ist)? ;-))

"Die hier einschlägige Vorschrift des § 37 Abs. 2 BetrVG betrifft nicht nur Fälle, in denen eine während der Arbeitszeit verrichtete Betriebsratstätigkeit unmittelbar den Ausfall der Arbeitsleistung zur Folge hat. Die Vorschrift will vielmehr grundsätzlich verhindern, daß das Betriebsratsmitglied infolge einer erforderlichen Betriebsratstätigkeit eine Entgelteinbuße erleidet. Auch durch eine außerhalb der Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit darf daher eine Minderung des Arbeitsentgelts des Betriebsratsmitglieds nicht eintreten, soweit die Betriebsratstätigkeit die Arbeitsleistung unmöglich oder unzumutbar gemacht hat."

Das habe ich aus dem BAG Urteil vom 25.08.1999, Aktenzeichen 7 AZR 713/97

K
Kölner

19.12.2007 um 00:15 Uhr

@Lotte Du widersprichst ja nicht... ...es bestätigt! Entgelt wird nicht gemindert, aber die AZ...grübel :-)

IW
Inkognito Weissnicht

20.12.2007 um 15:50 Uhr

Wenn der Arbeitgeber jedoch die Nachtschichten arbeiten lässt und die BR-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen begeht er nach ArbZG zweimal eine Ruhezeitenüberschreitung und 1 mal oder gar zweimal wird die Arbeitsdauer überschritten. Genau genommen solltet ihr zu einer Lösung kommen, die die Nachtschichtler dann in die Normalschicht versetzt. Diese dann unter dem Hinweis auf die vertraglich zugesichterten Stunden

K
Kölner

20.12.2007 um 16:17 Uhr

@Inkognito Weissnicht Die Ruhezeit interessiert bei einer BR-Arbeit nur bedingt, denn BR-Arbeit ist ehrenamtlich.

L
Lotte

20.12.2007 um 23:07 Uhr

Kölner, sorry, bin im Urteil verrutscht: BAG, 7 AZR 500/88 ist richtig

Auch wenn es Frodo um die Arbeitszeit geht, so kann man nach meinem Verständnis das eine kaum vom anderen trennen. Z.B. tauchen die Überstunden der MA am Ende des Jahres als Wert in der Bilanz des UN auf.

K
Kölner

20.12.2007 um 23:18 Uhr

@Lotte Wohl wahr. Aber: Ich kenne gerade mal eine Handvoll UN, die diese Überstunden bilanztechnisch erfassen...

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