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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufbewahrung der Wahlurne über Nacht bei 2 Wahltagen?

A
AM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich möchte gern wissen, was bei der Aufbewahrung der Wahlurne über Nacht zu beachten ist, wenn die BR-Wahlen an zwei Tagen stattfinden. Es geht um den Nachweis, dass Manipulationen ausgeschlossen wurden, damit die Wahl nicht anfechtbar wird. Muss die Urne (der Einwurfschlitz) versiegelt werden? Muss der Raum abgeschlossen werden und wer kriegt dann den/ die Schlüssel? Kann man dazu irgendwo was nachlesen? Gibts sonst noch was Wichtiges zu beachten? Danke schon mal für die Antworten.

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Community-Antworten (9)

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Mona-Lisa

11.01.2007 um 18:28 Uhr

@AM, die Wahlurne muss versiegelt und gegen Manipulationen geschützt sein. Vorschlag: Verklebt den Einwurfschlitz mehrfach mit Klebeband und lasst 2 oder 3 Wahlvorstände darauf unterschreiben und zwar über den Klebestreifen hinaus. Die Urne dann über Nacht im Betriebsratsbüro in einem (verschliessbaren!) Schrank einschliessen.

A
AM

11.01.2007 um 18:58 Uhr

Hallo Mona-Lisa, danke für die Infos. Der Tipp mit dem Klebeband ist wirklich gut. Wir sind ein Betrieb mit fast 1000 Mitarbeitern und die Wahlurne ist entsprechend groß, sodass sie in keinen verschließbaren Schrank passt. Reicht es auch aus, wenn sie in im Betriebsrats- oder einem anderen Büro, über Nacht aufbewahrt wird? Die Büros sind ja auch abschließbar. Oder muss das Ganze doppelt gesichert sein? Für das Büro des BR haben mehrere BR-Mitglieder einen Schlüssel. Das dürfte doch kein Problem sein, wenn das Klebeband mit den Unterschriften zum Einsatz kommt, oder?

M
Mona-Lisa

11.01.2007 um 19:11 Uhr

@AM, nicht in irgendeinem Büro, dafür gibt es Generalschlüssel! Im BR-Büro! Ich weiss von einem Betrieb, der die Urne noch zusätzlich mit einer Kette (mehrfach kreuz und quer gewickelt) und Vorhängeschloss gesichert hat. Der Schlüssel dazu blieb beim Wahlvorstandsvorsitzenden. Wäre auch noch ne Sicherung........

B
Bergmann

11.01.2007 um 23:46 Uhr

Mensch , mach´s wie wir ! Urne wie oben beschrieben- Schlitz und Deckel bekleben und übers Band signieren lassen , so das keine Öffnungs - und Reinwerfmöglichkeit mehr besteht . BR-Bürotür abschließen und ebenfalls bekleben ( Wie beim Gerichtsvollzieher ) und übers Band hinaus signieren -Es hindert kein Verbrechen , aber es ist offentsichtlich , das was verändert worden ist !!

W
wolfgangborna

12.01.2007 um 08:51 Uhr

Hallo,

auch bei uns wird seit Jahren an zwei tagen gewählt.

  1. Wir benutzen mehrere Wahlurnen. Nach abgabe im Wahlvorstandsbüro werden diese schriftlich übernommen/ Quittung). Schlitzund Schloss versiegelt durch zwei WV.
  2. Wärend der Wahl wird ein gesonderter Raum freigemacht als Wahlvorstandsbüro. für diesen wird ein neues Schloss( Schließzylinder )gekauft.
  3. Nach verschluss des Wahlvorstandszimmer wird der schlüssel in einem verschlossenen Umschlag versiegelt und bei der Reception gegen unterschrift hinterlegt.
  4. Bei der reception liegt eine Liste wer denn Schlüssel emfangen darf( nur WV- Mitglieder).
  5. Analog wird bei Wahlunterbrechungen verfahren.

Wolfgang

B
Bergmann

12.01.2007 um 13:48 Uhr

Ramses II ,

kriminelle Energien sind ja keine Grenzen gesetzt !Wir dachten mit der Tür - der Täter will ja schnellstmöglichst aus der Öffentlichkeit raus um dann in aller Ruhe sein schändliches Werk zu beginnen ! Wenn das Siegel an der Tür beschädigt ist , ist doppelte Vorsicht bei der Kontrolle der Urne angesagt !!

A
AM

14.01.2007 um 15:20 Uhr

Dank an euch alle für die Hilfe. Wir werden dann wohl die Wahlurne mit Klebeband versiegeln und darauf unterschreiben, so dass eine Manipulation ersichtlich wäre. Ich denk mal, wenn wir die Urne dann in einem abgeschlossenen Raum über Nacht aufbewahren, den Schlüssel beim Wachschutz hinterlegen und absichern, dass nur die Mitglieder des Wahlvorstands diesen Schlüssel in Empfang nehmen dürfen, haben wir unserer Pflicht genüge getan. Eine Manipulation wäre feststellbar. Ich kann mir eh nicht vorstellen, dass jemand daran Interesse hat, es geht vielmehr darum, dass wir als Wahlvorstand nachweisen können, dass wir dem vorgebeugt haben.

Das Forum hier ist echt Klasse. Bin "nur" Wahlvorstand und kein BR-Mitglied, sondern für den Schreibkram im BR-Büro zuständig. Werde dieses Forum aber auf jeden Fall unserem BR empfehlen. Das sind alles noch "Frischlinge", da wir vorher eine PR hatten, der ja auf anderer gesetzlicher Grundlage gearbeitet hat.

F
Fayence

14.01.2007 um 15:51 Uhr

AM,

ich würde noch dazu raten, die Urne im Rahmen der (Wahl) Öffentlichkeit zu versiegeln und z.B. nicht erst im Wahlbüro und auch erst dann zu entsiegeln, wenn die Öffentlichkeit wieder hergestellt ist.

A
AM

14.01.2007 um 16:22 Uhr

Danke Fayence, ist ein guter Tipp. Das werden wir dann auch so machen.

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