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Müssen die Wahlberechtigten (z.B. Monteure) angeschrieben werden?

P
Peter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir haben bald wahlen. Haben auch wahlausschreiben ausgehangen . Da wir eine Montagefinrma sind aber die meisten monteure auf einer baustelle sind ,und wir eine wahlversammlung gemacht haben wo auch fast alle Anwesend waren .Die frage : müssen wir allen monteure auch anschreibenden es haben alle die Möglichkeit das Wahlausschreibe und die wählerliste einzusehen in unserer Hauptniederlasssung.

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Community-Antworten (1)

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rainerzwo

03.04.2006 um 15:32 Uhr

Ich würde empfehlen a) sicherstellen, dass das/die schwarzen Bretter immer juristisch korrekt bedient werden. b) Die Leuten, wo ihr wisst, dass die sehr wahrscheinlich den Aushang in der Hauptniederlassung nicht zu sehen kriegen, muss der WV anschreiben. c) Jede Chance nutzen, sicherzustellen, dass möglichst viele Leute mitbekommen, was abläuft. Da kann es sinnvoll sein, dass man die einzeln privat anschreibt, an den einzelnen Arbeitsplätzen Sachen auslegt oder Leute bittet dort an passenden Stellen auszuhängen..

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