eine Betriebsrätin soll durch andere Arbeitsaufgaben "mürbe" gemacht werden - dies ist hier gängige Praxis..
Meine Schulung als BR steht noch an- daher die Frage: Wann darf aus welchem Grund die Arbeitsaufgabe neu definiert werden?
Vielen Dank
Romeo
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte