Neue Betriebsstätte ohne BR - Welcher BR ist zuständig?
Guten Morgen ihr Allwissenden. Folgende Frage: Wir sind ein in ganz Deutschland agierendes Unternehemen mit vielen Betriebsstätten. In den meisten ist auch ein BR etabliert. Soweit so gut. Nun hat die Firma eine neue Betriebsstätte eröffnet. Dort ist natürlich kein BR etabliert. Der AG hat nun mitgeteilt, dass er den BR des Hauptsitzes bzw. den größten BR als zuständig ansieht. Nun ist es so, dass in dieser Großstadt wo die neue Betriebsstätte etabliert wurde, auch ein BR in einer Betriebsstätte schon vorhanden ist. Dieser moniert natürlich, dass er zuständig wäre. Nun meine Frage: Wer ist zuständig? Der BR, welcher direkt "nebenan" ist oder der BR vom Hauptstandort? Wenn ihr mir das auch noch mit § oder Gerichtsurteilen untermauern könntet, wäre ich euch sehr dankbar. Bleibt bitte alles gesund...
Community-Antworten (1)
10.09.2020 um 12:22 Uhr
Wenn der neue Betrieb einen eigenen BR wählen könnte, ist keiner der beiden zuständig. Vielmehr ist es Aufgabe des GBR, die Wahlen am neuen Standort einzuleiten. Im Übrigen kann man die BR Strukturen auch in einem (Haus-)Tarif festlegen. Im Zweifel kann man auch das Arbeitsgericht feststellen lassen, welcher BR wofür zuständig ist.
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