Erstellt am 23.11.2007 um 14:40 Uhr von Mona-Lisa
@Jutta,
Moral hat mit dem BetrVG rein gar nicht's zu tun. Der Vorgang, so wie Du ihn beschrieben hast, ist völlig korrekt.
Das Ersatzmitglied hat auf Grund der Neuwahl des Vorsitzenden kein Recht, dabei zu sein.
Nur wenn zu dieser Sitzung ein BR-Mitglied verhindert ist, wird es eingeladen.
Erstellt am 23.11.2007 um 16:13 Uhr von DonJohnson
ich gehe sogar einen Schritt weiter als Mona Lisa. Es wäre nicht korrekt, das Ersatzmitglied, bzw den Nachrücker in der Sitzung zu haben. Wann wird das Ersatzmitglied geladen? Wenn ein MBR nicht anwesend sein kann. In euerm Fall sind alle anwesend und ihr seid aus diesem Grund Beschluss fähig. Alles also mehr als korrekt gelaufen - anscheinend verliert ihr einen wirklich kompetenten BRV.
Erstellt am 23.11.2007 um 21:41 Uhr von peanuts
Rechtlich ist das korrekt!
Wie groß ist Euer Gremium? In z.B. einem 3er Gremium könnte die Stimme des Nachrückers durchaus ausschlaggebend sein...
Erstellt am 23.11.2007 um 22:09 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
wenn in einem Gremium alle BR's anwesend sind, gilt auch für einen 3er BR, dass kein Ersatzmitglied bei der Sitzung was verloren hat!
Erstellt am 23.11.2007 um 22:27 Uhr von peanuts
Das Ersatzmitglied würde ich auch definitiv nicht einladen wollen!
In einem 3er Gremium könnte man diesen Termin aber durchaus für moralisch verwerflich halten... bei aller rechtlichen Korrektheit!
Erstellt am 24.11.2007 um 10:08 Uhr von Jutta
Johnson "...anscheinend verliert ihr einen kompetenten..."
Das klingt für uns wie ein Schlag ins Gesicht. Wir sind ein 7-er Gremium.
Unser BR-Vorsitzender und seine Stellvertreterin haben ständig BV bei der Geschäftsleitung unterschrieben, ohne den BR überhaupt vorab zu informieren bzw.
ohne den Entscheid des Gremiums einzuholen (z.B. Inventur am Samstag und Sonntag, Öffnung an den Adventssamstagen, Beschäftigung von Zeitarbeitskräften bei freiwerdenden Stellen u.v.m.). Sie sitzen ständig Stunden bei der Geschäftsleitung und anschließend hängt immer was aus. Da ein weiteres BR Mitglied der Freund der stellvertretenden ist und ein weiteres Mitglied die beste Freundin, kommen wir verbliebenen 3 nicht weiter (Mehrheitsverhältnis).
Deshalb war unsere Hoffnung der Renteneintritt des Vorsitzenden und das Aufrücken einer unvoreingenommenen Kollegin.
Wir haben uns überlegt auszutreten und eine Neuwahl dadurch einzuleiten, da wir nach Aufrücken im Rentenfall keine Ersatzmitglieder vorhanden sind.
Erstellt am 24.11.2007 um 10:51 Uhr von peanuts
Dann habe ich ja richtig vermutet, dass die Stimme des Nachrückers das Zünglein an der Waage sein könnte!
Das Amt niederlegen würde ich nicht! Gebt dem neuen BRM die Chance, die Verhältnisse in Eurem Gremium und die BR-Rechte & Pflichten kennen zu lernen; also Schulung!
Wenn Ihr das Amt niederlegt, wer sagt Euch, dass der verbleibende BR Neuwahlen wirklich von sich aus einleitet? Und wer sagt Euch, dass Eure KollegInnen die bisherige BR-Arbeit so quittieren, wie Ihr es Euch wünscht?
Erstellt am 27.11.2007 um 09:51 Uhr von Saluk
Hallo Jutta,
lass es doch so ablaufen, wie die es planen. Lass dann auf die Tagesordnung der ersten Sitzung mit dem neuen BRV den Punkt "Neuwahl des BRV" setzen. Dann seid ihr das neue Gremium und es wird neu entschieden...
Viele Grüße,
Saluk