BR Vorsitzender in Rente - darf er den neuen Vorsitzenden noch mitwählen?
Am 30.11.07 geht unser BR Vorsitzender in Rente. Jetzt hat er für den 29.11.07 eine Sitzung einberufen mit dem Thema Neuwahl Vorsitzender. Er will am 29.11. sein Amt niederlegen und den neuen Vorsitzenden mitwählen. Das für ihn aufrückende Ersatzmitglied ist nicht geladen bzw. soll nicht mit abstimmen. Rein moralisch finde ich das unkorrekt. Was ist rechtlich korrekt? Danke für schnelle Infos.
Community-Antworten (8)
23.11.2007 um 15:40 Uhr
@Jutta, Moral hat mit dem BetrVG rein gar nicht's zu tun. Der Vorgang, so wie Du ihn beschrieben hast, ist völlig korrekt. Das Ersatzmitglied hat auf Grund der Neuwahl des Vorsitzenden kein Recht, dabei zu sein. Nur wenn zu dieser Sitzung ein BR-Mitglied verhindert ist, wird es eingeladen.
23.11.2007 um 17:13 Uhr
ich gehe sogar einen Schritt weiter als Mona Lisa. Es wäre nicht korrekt, das Ersatzmitglied, bzw den Nachrücker in der Sitzung zu haben. Wann wird das Ersatzmitglied geladen? Wenn ein MBR nicht anwesend sein kann. In euerm Fall sind alle anwesend und ihr seid aus diesem Grund Beschluss fähig. Alles also mehr als korrekt gelaufen - anscheinend verliert ihr einen wirklich kompetenten BRV.
23.11.2007 um 22:41 Uhr
Rechtlich ist das korrekt!
Wie groß ist Euer Gremium? In z.B. einem 3er Gremium könnte die Stimme des Nachrückers durchaus ausschlaggebend sein...
23.11.2007 um 23:09 Uhr
@peanuts, wenn in einem Gremium alle BR's anwesend sind, gilt auch für einen 3er BR, dass kein Ersatzmitglied bei der Sitzung was verloren hat!
23.11.2007 um 23:27 Uhr
Das Ersatzmitglied würde ich auch definitiv nicht einladen wollen!
In einem 3er Gremium könnte man diesen Termin aber durchaus für moralisch verwerflich halten... bei aller rechtlichen Korrektheit!
24.11.2007 um 11:08 Uhr
Johnson "...anscheinend verliert ihr einen kompetenten..." Das klingt für uns wie ein Schlag ins Gesicht. Wir sind ein 7-er Gremium. Unser BR-Vorsitzender und seine Stellvertreterin haben ständig BV bei der Geschäftsleitung unterschrieben, ohne den BR überhaupt vorab zu informieren bzw. ohne den Entscheid des Gremiums einzuholen (z.B. Inventur am Samstag und Sonntag, Öffnung an den Adventssamstagen, Beschäftigung von Zeitarbeitskräften bei freiwerdenden Stellen u.v.m.). Sie sitzen ständig Stunden bei der Geschäftsleitung und anschließend hängt immer was aus. Da ein weiteres BR Mitglied der Freund der stellvertretenden ist und ein weiteres Mitglied die beste Freundin, kommen wir verbliebenen 3 nicht weiter (Mehrheitsverhältnis). Deshalb war unsere Hoffnung der Renteneintritt des Vorsitzenden und das Aufrücken einer unvoreingenommenen Kollegin. Wir haben uns überlegt auszutreten und eine Neuwahl dadurch einzuleiten, da wir nach Aufrücken im Rentenfall keine Ersatzmitglieder vorhanden sind.
24.11.2007 um 11:51 Uhr
Dann habe ich ja richtig vermutet, dass die Stimme des Nachrückers das Zünglein an der Waage sein könnte!
Das Amt niederlegen würde ich nicht! Gebt dem neuen BRM die Chance, die Verhältnisse in Eurem Gremium und die BR-Rechte & Pflichten kennen zu lernen; also Schulung!
Wenn Ihr das Amt niederlegt, wer sagt Euch, dass der verbleibende BR Neuwahlen wirklich von sich aus einleitet? Und wer sagt Euch, dass Eure KollegInnen die bisherige BR-Arbeit so quittieren, wie Ihr es Euch wünscht?
27.11.2007 um 10:51 Uhr
Hallo Jutta,
lass es doch so ablaufen, wie die es planen. Lass dann auf die Tagesordnung der ersten Sitzung mit dem neuen BRV den Punkt "Neuwahl des BRV" setzen. Dann seid ihr das neue Gremium und es wird neu entschieden...
Viele Grüße, Saluk
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