Erstellt am 24.03.2009 um 21:06 Uhr von carrie
@hugo40
Ich raffe überhaupt nicht den Zusammenhang zwischen dem Gespräch und einer Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens.
Die Rechtsprechung hat Kündigungen wegen einer Störung des Betriebsfriedens in folgenden Fällen anerkannt:
* Ausländerfeindliches Verhalten (ArbG Siegburg vom 4.11.1993, NZA 1994, 698)
* Erzählen von menschenverachtenden Witzen (BAG vom 5.11.1992, RzK I 5 i Nr. 81)
* Diskriminierung des Arbeitgebers oder der Betriebsrats durch bewußt wahrheitswidrige Behauptungen in einem Flugblatt (BAG vom 26.5.1977, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2)
* Antisemitische Äußerungen (ArbG Bremen vom 29.6.1994, BB 1994, 1568)
Beruhen die Störungen auf Pflichtverletzungen wie Tätlichkeiten, Bedrohungen oder Beleidigungen, so richtet sich die Kündigung nach den Kriterien dieser Fallgruppen.
Erstellt am 24.03.2009 um 21:14 Uhr von DonJohnson
...und immer wenn ich glaube es kann nciht schlimmer werden kommt sowas! Sorry!!!
*ich bin BR-Mitglied, in einer BR-Sitzung wurde über einen AG diskutiert, hierbie ging es um die evtl. nichtverlägerung eines befristeten Arbeitsvertrages. Im Gremium wurde bechlossen das ich mit dem betroffenen AG ein Gespräch führen solle. *
Wieviele ArbeitGeber habt ihr, die Zeitverträge haben, und wieso seid ihr für diese zuständig? Hierbei dürfte es sich dann doch wohl um Leitende Angestände handeln, oder?
*Dies habe ich getan. Zunächst unter 4 Augen mit dem AN. Dann hat sich ein Kollege dem Gespräch angeschlossen. Ich habe den AN daraufhingewiesen, das ich das Gespäch unter 4 Augen führe möchte. Der AN verneinte das jedoch. *
spätestens ab hier verstehe ich ncihts mehr! Was für ein Kollege kam denn dazu? und wieso weiß der AN, dass du unter 4 Augen mit ihm reden möchtes (eventuelle Hühneraugen mal nciht mitgerechnet)?
*In der darauffolgen Sitzung wartet unser Chef mit einem kopierten "Gedächtnisprotokoll" des betroffenen AN, auf der der betroffene AN und deren Vorgesetzte unterschrieben hat, auf und hat mir eine Abmahnung wegens Störung des Betriebsfriedens angekündigt.*
Welcher Vorgesetzter denn jetzt?
*Ist dies rechtens? *
Na wenn ich denke dass ich weiß was du meinst, dann nciht, aber kann ich mir sicher sein was du meinst?
So, jetzt atme bitte drei mal kräftig durch und fang noch mal von vorne an. Du als BR kannst den Betriebsfrieden nur stören nach §104 BetrVG. Schau dir den mal an. Und bitte auch was ein AG, ein AN und ein Vorgesetzter ist, ok?
Wie lange bist du BRM?
Gruß
DJ
Erstellt am 24.03.2009 um 21:17 Uhr von huwiel
@hugo40
Ich muss carrie leider recht geben. auch ich verstehe den Zusammenhang nicht so ganz. Weswegen sollst du eine Abmahnung bekommen;
Wegen ein Gespräch das du als BR geführt hast?
Erstellt am 24.03.2009 um 21:31 Uhr von hugo40
Sorry Don Johnson,
bin aufgewühlt.
Habe meine Frabe berichtigt.Ich habe dem AN gesagt das dieses Gespräch unter 4 Augen stattfindne soll.
der Vorgesezte der das Gedächtnisprotokoll mit unterschrieben hatt ist die Stationsleitung.
Erstellt am 24.03.2009 um 21:36 Uhr von hugo40
ja huwiel
wegen eines Gespräches das ich als BR geführt habe.
Erstellt am 24.03.2009 um 21:42 Uhr von DonJohnson
@hugo
Ok, das wirft weitere Fragen auf!
*in einer BR-Sitzung wurde über einen AN diskutiert, hierbie ging es um die evtl. nichtverlägerung eines befristeten Arbeitsvertrages. Im Gremium wurde bechlossen das ich mit dem betroffenen AN ein Gespräch führen solle.*
Warum wurde da was diskutiert? Wolltet ihr den nicht verlängern? War das das Thema des Gespräches welches du führen solltest? Wenn ja, warum sollte er nciht verlängert werden bzw warum wolltet ihr diese nciht?
Bitte mehr Input!
Erstellt am 24.03.2009 um 21:46 Uhr von huwiel
Dann verstehe ich es noch weniger
Du bist doch vom BR beauftraht worden mit dem Kollegen zu sprechen,richtig?
Welcher Kollege hat denn nun das Protokoll unterschrieben
PS. wenn es nach Gesprächen geht müssten 95% aller BR`s einen Aktenschrank
voller Abmahnungen haben
Erstellt am 24.03.2009 um 21:54 Uhr von hugo40
Allso,
die Frage der Verlängerung hat mit dem Berufsabschluß zu tun. Am Arbeitsplatz des betroffenen AN herscht dadurch Unruhe. Dies ist dem BR-Gremium zu Ohren gekommen. Um den Sachverhalt zu klären ob der betroffene AN evtl weiß ob er nciht verlängert wird und ob der AN evtl. Untersützung vom BR braucht, hat das Gremium beschlossen das ich mit dem AN sprechen soll. Dieses Gespräch sollte ich führen um mehr Informationen zu bekommen. Es sollte auch ein Angebot an den AN sein falls der befristete Vertrag durch die GF nicht verlängert werden sollte.
Der AN hat daraufhin mit seiner Vorgesetzten (Sationsleitung) gesprochen und darüber ein" Gedächtnisprotokoll" erstellt. Auf der der AN und die Stationsleitung unterschrieben haben. Dieses wurde der GF vorgelegt.
Der GF stellt mein Handeln in Frage und sieht darin einen "persönlichen Angriff" und hat mit KOnsequenzen angedroht.
Mein Versuch einen Termin mit dem GF zu bekommen schlug fehl. Er hat mir eine Abmahnung wegen Sörung des Betriebsfriednes angekündigt.
Erstellt am 24.03.2009 um 21:59 Uhr von hugo40
huwiel
ja bin vom BR beauftragt worden mit dem Kollegen zu sprechen.
Der betroffenen AN und deren Vorgestetzt (Stationsleitung) haben das Protokoll unterschrieben
Erstellt am 24.03.2009 um 22:02 Uhr von DonJohnson
Oh man, Hugo. Bitte bitte drück dich besser aus.
Was für ein Berufsabschluß? Meinst du Ausbildungsabschluß? Was für Unruhe herrscht? Was heißt hier eventuell? Spekuliert ihr? habt ihr eine Glaskugel? Hey, der AG hat euch in Sachen Personalplanung mit einzubeziehen!!!
Davon ab, als letztes schriebst du, er hätte dir die Abmahnung angekündigt! Das heißt, ausgesproche ist sie nciht. Hier könnte man also durchaus sich Gedanken machen über den 119er, aqber ich denke, so richtig begriffen haben wir alle hier es nciht. Oder ich bin zu doof!!! ;-))))))
So, ich schalte mich hier jetzt raus - mir qualmt der Kopf.
Erstellt am 24.03.2009 um 22:02 Uhr von huwiel
Wenn der AG eine Abmahnung aussprechen will, dannmüsste er dem Gesamten BR gremium eine aussprechen da du ja im Auftrag des BR gehandelt hast
Ausserdem sehe ich immer noch keine Störung des Betriebsfriedens
Erstellt am 25.03.2009 um 09:16 Uhr von Kölner
@all
Naja...man kann das ganze auch anders verstehen und dann macht die Abmahnung durchaus Sinn.
Nehmen wir mal an, dass der BR im Gremium diskutiert hat, ob man den Vertrag eines zeitl. befristeten AN verlängern will (was an sich schon Irrsinn ist). Nehmen wir weiterhin an, dass das einzelne BRM (hier hugo40) sich nicht zu Schade war, dem AN von den Bedenken oder Problemen mit der Verlängerung des AV aus Sicht des BR zu berichten.
Dann muss man sich doch fragen, ob das einzelnen BRM kein eigenes Denken hat und diesen Auftrag/dieses Gespräch - weil ausserhalb der MBR und Informationsrechte - hätte ablehnen müssen.
In diesem Falle ist m.E. die Frage zu stellen: Wie kann man sich so weit als BRM und als BR aus dem Fenster lehnen und AG spielen?