Abteilungsleiter von externer Firma. Kann hier der BR etwas unternehmen?
Hallo,
in unserer Firma ist für EDV (Programmieren) Angelegenheiten unter anderem ein Mitarbeiter einer externen Firma beauftragt.
Dieser Mitarbeiter kommt ca. 2-3 mal die Woche (in letzter Zeit nur 1 mal). Die ganze Zeit gab es keinen AL für die EDV Abteilung, das hat der GF übernommen. Jetzt kam aber die GF auf die Idee das dieser Externe doch AL machen soll.
Meine Frage ist jetzt ob das überhaupt sein kann, das ein externer Mitarbeiter die Aufgabe eines AL übernimmt und die damit verbunden Aufgaben. Er soll ja unter anderem Urlaub genehmigen, Mitarbeiter- und Gehalts-Gespräche führen, etc. Wie soll er das tun wenn er a) selten anwesend ist und b) bestimmt mehr interesse an seiner eigenen Firma hat als an unserer und ich mir somit gut vorstellen kann das er bei z.B. Gehaltsgesprächen die "richtigen" Mitarbeiter klein halten will.
Kann hier der BR etwas unternehmen oder kann hier die GF handeln wie sie möchte. Ich bin leider erst seit kurzem BR und habe noch nicht so die Gesetze, Urteile, etc im Kopf.
Für Hilfe und Nachsicht bin ich sehr dankbar.
Community-Antworten (1)
15.05.2006 um 15:46 Uhr
Anscheinend soll eine AL-Stelle neu geschaffen werden -> Unterrichtung nach §§90,92 BetrVG nötig.
Die Stelle soll besetzt werden -> Mitbestimmung nach §99 BetrVG zwingend nötig.
Die Ausschreibung muß nach §93 auch im Betrieb erfolgen.
Der BR hat das Recht auf die Einsicht in alle Bewerbungsunterlagen.
Ggf. ändern sich durch die neue Stelle andere Stellen, weil sich Aufgaben ändern bzw. auf den neuen AL verlagert werden. Wenn der Umfang groß genug ist, handelt es sich für die Betroffenen um eine Versetzung nach §95 BetrVG, die mitbestimmungspflichtig ist.
Entstehen den MA Nachteile durch die Person, die neu eingestellt wird? Das ist ein Ablehnungsgrund für das Verfahren nach §99 BetrVG.
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