Nachdem wir nach einer Stellenausschreibung (von uns verlangt, vom AG intern und extern zeitgleich ausgeschrieben) der externen Besetzung dieser Stelle widersprochen haben und einen gleich-qualifizierten internen Bewerber vorgeschlagen haben, will der Arbeitgeber die Stelle jetzt wieder neu ausschreiben.
Wir vermuten, er wird jetzt eine Stellenausschreibung formulieren, auf deren Profil kein interner Bewerber mehr passt und so die externe Besetzung durchbekommen.
Kann man das irgendwie verhindern?
Ist der Arbeitgeber an seine erste Stellenausschreibung gebunden?
Darf er auf diese Weise agieren und versuchen, so um eine externe Entscheidung (im Zustimmungsersetzungsverfahren) herumzukommen?