Erstellt am 20.07.2011 um 16:28 Uhr von Kölner
@iwmno
Wenn Ihr keine Auswahlrichtlinien habt, dann war der AG ziemlich dämlich, dass er sich von der Meinung des BR hat beeindrucken lassen.
Erstellt am 20.07.2011 um 16:34 Uhr von iwmno
@ Kölner
dass unser AG dämlich sein könnte, hilft nicht wirklich weiter...
Frage war: Wie können wir im konkreten Fall agieren???
Erstellt am 20.07.2011 um 16:57 Uhr von Kölner
@iwmno
Der AG kann immer und immer wieder ausschreiben.
Weswegen habt Ihr denn widersprochen?
Erstellt am 20.07.2011 um 17:02 Uhr von Kurzarbeiter
..auch wird der AG die Stellenauschreibung nun geschickter gestallten.
Weiter, der AG entscheidet letztlich auch wehn er einstellen möchte.
Erstellt am 21.07.2011 um 08:32 Uhr von rkoch
> Wie können wir im konkreten Fall agieren???
Vom Wortlaut Deiner Darstellung her vermute ich (wohl genau wie Kölner) das ihr einen unwirksamen Widerspruch eingelegt habt. Die Rechtsfolgen eines Widerspruchs sind klar:
Entweder der AG sieht von der Einstellung ab, bzw. wiederholt das Procedere bis zum bitteren Ende,
oder er führt das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem AG durch,
oder er ignoriert den BR
oder er mache eine vorläufige Einstellung....
Wenn er gegen einen an sich nicht wirksamen Widerspruch des BR nicht vorgeht ist er halt "dämlich".... Kostet ihn schließlich nur ein müdes Lächeln (§100 BetrVG).
Insofern handelt ihr in diesem Fall genau wie vorher auch: Der Einstellung grundlos widersprechen - oder aufgeben und zustimmen (die Frist verstreichen lassen).
Irgendwann muß der AG wohl Farbe bekennen.