Erstellt am 12.05.2006 um 16:42 Uhr von Hirnixxl
Hallo katzenjunge,
das ist normale Wahlwerbung und erlaubt.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 12.05.2006 um 19:19 Uhr von Kölner
@katzenjunge
Verärgerung bringt da gar nichts. Aber vielleicht der Hinweis, dass es eine solche Liste nötig hat, so dick aufzutragen. Hochglanzpapier sieht schön aus aber das blendet eben auch. Vielleicht kannst Du ja hoffen, dass nicht viele auf die Gummibärchen und Hochglanzprospekte reingefallen sind.
Erstellt am 12.05.2006 um 23:16 Uhr von brhelper
@ Katzenjunge
Warum sollte die Wahl angefochten werden?? Die von dir beschriebene "Wahlwerbung" der anderen Liste ist legal bzw. erlaubt. Ihr hättet doch auch sowas machen können... oder sind wir etwa neidisch?? Es hört sich zumindest so an...sorry
Erstellt am 13.05.2006 um 09:13 Uhr von katzenjunge
Quatsch mit Sosse - das ist kein Neid - die Gummibärchennummer hatten wir schon mal und zwar vor 4 Jahren und zwar als ganz legale Wahlaufruf ohne
Verbindung zu irgendeiner Liste + wir haben damals schon jede Menge Ärger bekommen (zufällig sind in unserem Haus auch ein paar Juristen beschäftigt)
Erstellt am 13.05.2006 um 09:17 Uhr von brhelper
@Katzenjunge
und warum gab es ärger... wie du sicher hier schon im Forum nachgelesen hast ist das absolute erlaubte Wahlwerbung was die andere Liste gemacht hat....ausser der AG hätte die Werbung unterstützt bzw. bezahlt
Erstellt am 13.05.2006 um 10:52 Uhr von Kölner
Na, wenn Eure Hausjuristen sich da mokieren, dann ist es ja nicht schlimm. Denn Hausjuristen sind das was sie sind: Opportun bezahlte Dienstleister und AN!