Wir haben in unseren Betrieb BR-Wahlen gehabt die nicht korrekt verlaufen sind und mit Erfolg angefochten worden ist. Es werden demnächst falls kein Einspruch kommt, Neuwahlen stattfinden. Ich habe mich bei den Wahlen mit einer zweiten Liste über eine andere Gewerkschaft aufstellen lassen. Ich gehörte zu diesem Wahlbezirk, aber jetzt bekomme ich , da ich mich innerhalb dieser Firma beworben habe, nur in einer anderen Sparte bzw. Wahlbezirk, einen neuen Anschlussarbeitsvertrag und gehöre nicht mehr zu diesem alten Wahlbezirk. Muß mich der Wahlvorstand dennoch in seiner Wählerliste aufführen oder habe ich keine Möglichkeit mehr mich an diesen Wahlen zu beteiligen bzw. aufstellen zu lassen?
Dann wären die Neuwahlen nämlich ganz umsonst gewesen.