Erstellt am 24.10.2006 um 15:01 Uhr von viktor
Wahlbezirk? Es wird doch betriebsbezogen gewählt. Handelt es sich um mehrere Betriebe an verschiedenen Standorten?
Erstellt am 25.10.2006 um 15:13 Uhr von Wähler
Wir sind in Sparten aufgeteilt. Und die Sparte in der ich vorher war hat seinen eigenen Wahlbezirk bzw. BR durch die Fusionierung behalten dürfen. Die anderen Sparten haben einen anderen gemeinsammen BR. Und alle Sparten gehören dem gleichen Betrieb an.
Erstellt am 25.10.2006 um 15:24 Uhr von viktor
Also ich kenne ja soetws wie ein Übergangsmandat bei Fusion - aber Sparten. Bei einer Neuwahl kann aus meiner Sicht aber nur der Betriebsbegriff der §§ 1 ff BetrVG gelten. Demnach kann auch nur ein Betriebsrat in einem Betrieb gewählt werden; bzw. die Sparten lassen sich als eigenständige Betriebe definieren.
Ich denke, hier muss man ins Detail gehen. Eigentlich müsste Euer Wahlvorstand genau Auskunft geben können. Vielleicht genügt auch schon ein genaues Studium des Wahlausschreibens und der Wählerliste.
Erstellt am 25.10.2006 um 23:38 Uhr von Ramses II
"Bei einer Neuwahl kann aus meiner Sicht aber nur der Betriebsbegriff der §§ 1 ff BetrVG gelten."
Viktor,
bis wohin muss man denn mit dem ff gehen?