Wahlanfechtung Vors./Stellver. wegen Missachtung Minderheit Geschlecht
muss bei der wahl des br vors. bzw. stellver. die in der minderheit befindliche geschlecht, hier 7br, davon 5frauen 2männer, berücksichtigt werden? kommt eine wahlanfechtung entsprechend §19 in betracht?
Community-Antworten (1)
17.03.2006 um 17:27 Uhr
Nein - hierbei kommt kein Minderheitenschutz in Betracht
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