Erstellt am 09.05.2006 um 18:44 Uhr von w-j-l
In dem Falle, wo erstmals wieder im Regelzeitraum gewählt wurde, ist der neue BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt. Die Amtszeit endet dann am gleichen Kalendertag 2010.
Die Amtszeit des Neuen in 2010 beginnt einen Kalendertag später.
Die Amtszeit des alten BR endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, die des neuen schließt sich unmittelbar danach an.
Erstellt am 09.05.2006 um 19:24 Uhr von Lollipop
@ w-j-l
dann haben wir ab morgen eine betriebsratlose Zeit bis zum 31.05.06 richtig?Wenn ja wie muß ich mich als altes und neues BR Mitglied verhalten,
könntest Du mir auch da einen Ratschlag geben?
Gruß Lollipop
Erstellt am 09.05.2006 um 20:34 Uhr von tomrab
Da du dich als altes und neues BR-Mitglied bezeichnest, ist die Bekanntgabe eures Wahlergebnisses doch wohl bereits erfolgt!? Maßgebend für den Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrates ist nicht der Tag der konstituierenden Sitzung sondern der Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Damit ihr nicht nur im Amt sondern auch handlungsfähig seid, sollte der Wahlvorstand so schnell wie möglich die konstituierende Sitzung einberufen.
Erstellt am 10.05.2006 um 00:48 Uhr von Seilburg
Der WV kann die konstituierende Sitzung erst einberufen wenn alle gewählten nach zugang der Einladung 3 Tage Zeit hatten der Wahl zu wiedersprechen, oder dem WV sofort die annahme der Wahl erklären. also frühestens 3 Tage nach Aushang des Wahlergebnisses.
Gruß eine Wahlvorstandsvorsitzende
ps: sie sollte allerdings spätestens 5 Werktage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen.
Erstellt am 10.05.2006 um 11:59 Uhr von w-j-l
@ Lollipop,
ich verstehe Dein Problem nicht. Lies doch einfach mal meine erste Antwort. Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, dann ist doch der neue BR bereits im Amt, damit ist der alte raus. Wo soll dann die BR-lose Zeit sein?
@ Seilburg
was hat den die konst. Sitzung mit der Amtszeit zu tun?
Massgeblich ist in diesem Falle ausschließlich die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die erfolgt, nachdem die Namen der Gewählten endgültig feststehen. Damit ist der neue im Amt.
"ps: sie sollte allerdings spätestens 5 Werktage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen."
Wo hast Du denn das her?
Erstellt am 10.05.2006 um 17:26 Uhr von tomrab
Da jetzt doch einiges durcheinander geht, nochmal ein Versuch der Klarstellung:
@ Lollipop
Da euer neuer Betriebsrat offensichtlich gewählt wurde, müssten unverzüglich nach der Stimmenauszählung die gewählten BR-Mitglieder schriftlich über ihre Wahl benachrichtigt worden sein. Sie haben dann drei Arbeitstage Zeit, ihre Annahme oder Ablehnung der Wahl gegenüber dem WV zu erklären. Haben alle neuen BR-Mitglieder ihre Wahl angenommen oder ist die 3-Tages-Frist ohne Ablehnungserklärungen verstrichen, stehen alle Namen der BR-Mitglieder endgültig fest und das Wahlergebnis wird per Aushang bekanntgegeben.
Dieser Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist in eurem Fall der Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrates. Punkt.
Es gibt also bei euch keine betriebsratslose Zeit, da der bestehende Betriebsrat bis zum Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt ist, wenn er nicht zurückgetreten ist.
Das Datum der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrates hat keinen Einfluss auf den oben festgestellten Beginn der Amtszeit.
Es ist aber in eurem Fall wichtig, um den bereits im Amt befindlichen neuen BR durch die Wahl des/der Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden voll handlungsfähig zu machen. Deshalb meine Empfehlung in der ersten Antwort, mit der konstituierenden Sitzung nicht so lange (bis zum 31.05.) zu warten.
Der WV hat gem. § 29 Abs. 1 BetrVG die Mitglieder des BR "vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag" zur konstituierenden Sitzung (Wahl des Vors. und stv. Vors.) einzuladen. Innerhalb dieser Frist soll die Einladung erfolgen; der Sitzungstermin selbst muss "nicht" innerhalb dieser Wochenfrist liegen. Ist der alte Betriebsrat nicht mehr im Amt, was bei euch seit der Wahlergebnisbekanntgabe der Fall ist, sollte der WV allerdings einen möglichst kurzfristigen Termin wählen, um die Funktionsfähigkeit des BR so schnell wie möglich herzustellen.
Ihr solltet also den WV davon überzeugen, dass er aus den genannten Gründen nachträglich zu einem früheren Termin als dem 31.5. einlädt. Sollte der WV sich weigern, dies zu tun, könnt ihr überlegen, ob die BR-Mitglieder einen früheren Termin untereinander vereinbaren und festlegen. Dieses Verfahren ist allerdings nicht ganz unumstritten.
@ Seilburg
"ps: sie sollte allerdings spätestens 5 Werktage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen."
Wenn du die Einberufung (=Einladung zu) der konstituierenden Sitzung meinst, so ist die Frist nicht 5 Werktage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses sondern nach § 29 Abs.1 BetrVG die Wochenfrist (7 Tage, siehe § 193 BGB).
Wenn du den Sitzungstermin selber meinst, so gilt: spätester Termin ist der Tag des Beginns der Amtszeit des neuen BR, wenn der alte bis dahin noch im Amt ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Sitzungstermin so kurzfristig wie möglich angesetzt werden (s.o.).
Alles klärchen? - Gruß und viel Erfolg für Lollipop,
tomrab
Erstellt am 10.05.2006 um 18:12 Uhr von Lollipop
@ tomrab,
vielen Dank für die ausgiebige Antwort, da der WV meiner Liste nicht
sehr freundlich gesonnen ist wird ein Versuch mit ihm zu sprechen
ergebnislos sein, und weil es so ist sollte ich mich mit der Gewerkschaft
kurzschließen mit der Bitte das sie den WV darauf aufmerksam macht die
konstituierende Sitzung so schnell als möglich einzuberufen.
Wenn er sich quer stellt kann mann ja immer noch den anderen Weg gehen.
Wenn Du mir da einen zusätzlichen Rat geben würdest wäre das Klasse
Gruß Lollipop
Erstellt am 11.05.2006 um 11:16 Uhr von tomrab
@Lollipop
vorab jetzt doch mal die Fragen:
1. ist die Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses durch Aushang erfolgt und wann?
2. Hat der WV die BR-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung am 31.05. eingeladen und wann?
3. weißt du vielleicht, ob der WV zum 31.05. eingeladen hat, weil er der irrigen Auffassung ist, dass erst dann die Amszeit des alten BR endet?
Wenn ich die Antworten kenne, kann ich die Situation besser einschätzen, also gib' Laut
Erstellt am 11.05.2006 um 20:03 Uhr von Lollipop
@ tomrab
Hatte heute zufällig ein Gespräch mit einem Gewerkschaftssekretär wegen einer anderen Sache (später mal) der hat gesagt das alles richtig ist. Der alte BR ist laut Aussage eines BR-Seminar- Rechtsanwalt bis 31.05.06 im Amt, diese Frage wurde da auch besprochen.
Nochmals vielen Dank für deine Bemühung bis bald.
Gruß Lollipop
Erstellt am 12.05.2006 um 09:00 Uhr von Fayence
Lollipop,
Gewerkschaftssekretär und RA verkennen, dass im BetrVG § 21 ausdrücklich vom SPÄTESTEN Zeitpunkt des Ablaufes der Amtszeit die Rede ist.
Wenn der 31.5. als Ende der Amtszeit des "alten BR´s" im Fall von Wahlen ausserhalb des Regelzeitraumes zwingend wäre, hätte der Gesetzgeber nicht "spätestens" geschrieben.
Der 31.5. ist limitierend, wenn kein neuer BR gewählt worden ist!
Die Amtszeit des neuen BR beginnt, mit der Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisse, nachzulesen in allen Kommentierungen! Somit habt Ihr auch keine BR-lose Zeit!
Gruß
Fayence
Erstellt am 12.05.2006 um 10:33 Uhr von tomrab
@Fayence
Danke für die Bestätigung meiner Auffassung, die auch ich weiterhin für die richtige halte.
@Lollipop
Aus deinem letzten Beitrag spricht ein wenig die Haltung: "was die Gewerkschaft sagt, ist immer richtig". Glaub mir bitte aus langjähriger BRV-Erfahrung, dass dies keineswegs zutrifft! Und ob der RA in dem Seminar die fragliche Auskunft wirklich zu genau der Situation gegeben hat, die bei euch gerade herrscht, ist auch fraglich.....
Wenn euer Wahlvorstand und auch der alte Betriebsrat auf ihrer falschen Auffassung bestehen, werdet ihr dann ein Problem haben, wenn der alte Betriebsrat in der irrigen Auffassung, er sei noch im Amt, in der Zeit bis zum 31. Mai irgendwelche Beschlüsse fasst. Die sind dann nämlich ungültig, weil ein BR mit dem Ende seiner Amtszeit "kraft Gesetzes" aufhört zu bestehen. Die ihm zustehenden Rechte, Pflichten und Befugnisse können nach Ablauf der Amtszeit definitiv nicht mehr ausgeübt werden. "Kraft Gesetzes" bedeutet übrigens, dass dieser Tatbestand auch nicht durch Vereinbarung, stillschweigende Übereinkunft o.ä. umgangen werden kann.
Wenn du in dieser Sache allein nicht weiterkommst, solltest du versuchen, die Mitglieder des neuen BR (oder zumindest einen Teil davon, vielleicht die BR-Mitglieder deiner Liste) zu veranlassen, eine schriftliche Eingabe an den WV und/oder den alten Betriebsrat zu formulieren, in dem ihr ihnen den wahren Sachverhalt darlegt und entsprechende Aktionen fordert. Ich weiß, das ist nicht sehr lustig; aber wenn ihr euch durchsetzt, könnt ihr natürlich auch Punkte machen.
Viel Erfolg wünscht tomrab!
Erstellt am 12.05.2006 um 13:02 Uhr von Lollipop
tomrab,
auch ich habe mich über die Aussage der Gewerkschaft gewundert,
deshalb habe ich erstmal nichts erwidert und dir dieses weitergegeben.
Ich werde deine Antwort meiner Liste weitergeben.
Nebenbei gesagt bin ich nicht so das ich alles glaube was die
Gewerkschaft sagt, denn es gibt ja noch dich und die anderen Wissende
in diesen Forum.
Danke und viele Grüße auch an Fayence
Lollipop