Erstellt am 28.04.2010 um 09:40 Uhr von Petrus
Wenn ihr unter 100 Wahlberechtigte seid, kann der (neue) WV mit dem ArbGeb das vereinfachte Verfahren vereinbaren.
Wenn der ArbGeb nicht will oder ihr mehr als 100 seid... bedankt euch beim bisherigen WV :-/
Erstellt am 28.04.2010 um 09:42 Uhr von Berlin
Sie können die Fristen soweit verkürzen, sodaß Sie in 3 Wochen wählen können. Das haben wir vor 4 Jahren genau so gemacht.
MfG
Erstellt am 28.04.2010 um 09:55 Uhr von Kölner
@Berlin
Schlau mich auf!
Wie soll denn das gehen?
Erstellt am 28.04.2010 um 10:00 Uhr von Berlin
Naja, der WV hatte einen Formfehler begangen, der Anfang Mai kurz vor den Wahlen bemerkt wurde. Im neuen Wahlausschreiben wurde ein Temrin in 3 Wochen (Ende Mai) festgelegt, um nicht in den Juni zu rutschen. Die 6 Wochen sind doch nur ein Richtwert, oder?
Erstellt am 28.04.2010 um 10:03 Uhr von hundkatzemaus
du bereitest freude. das ich bei rot nicht über die Ampel darf ist auch nur ein Richtwert?
Erstellt am 28.04.2010 um 10:05 Uhr von PTNetty
Richtwert ist gut! Aber ein Richtwert der mehr zulässt und nicht weniger!
"Spätestens" 6 Wochen vorher!!!
Erstellt am 28.04.2010 um 10:40 Uhr von Berlin
Aber doch nicht beim vereinfachten Wahlverfahren!!!
Ich mach mal ein neuen Thread auf, weil hier die Antworten auf 7 begrenzt sind...