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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratslose Zeit

T
turukmatuk
Nov 2016 bearbeitet

Hilfe! Unsere Betriebsratswahl wurde von Mitgliedern des Wahlvorstandes auf Grund diverser Formfehler gestoppt. Diese Mitglieder sind auch vom Wahlvorstand zurückgetreten. Wir haben nachnominiert und der neu zusammengesetzte Wahlvorstand fängt nochmal von vorne an. Damit wird die Wahl auf Mitte Juni fallen. D.h. wir haben ca. 2 Wochen Betriebsratslose Zeit. Gibt es irgendeine Möglichkeit diese zwei Wochen zu vermeiden? Anfang Juni bekommen wir auch noch einen neuen Filialleiter, der kann ja sonst machen was er will.

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Community-Antworten (7)

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Petrus

28.04.2010 um 11:40 Uhr

Wenn ihr unter 100 Wahlberechtigte seid, kann der (neue) WV mit dem ArbGeb das vereinfachte Verfahren vereinbaren. Wenn der ArbGeb nicht will oder ihr mehr als 100 seid... bedankt euch beim bisherigen WV :-/

B
Berlin

28.04.2010 um 11:42 Uhr

Sie können die Fristen soweit verkürzen, sodaß Sie in 3 Wochen wählen können. Das haben wir vor 4 Jahren genau so gemacht. MfG

K
Kölner

28.04.2010 um 11:55 Uhr

@Berlin Schlau mich auf! Wie soll denn das gehen?

B
Berlin

28.04.2010 um 12:00 Uhr

Naja, der WV hatte einen Formfehler begangen, der Anfang Mai kurz vor den Wahlen bemerkt wurde. Im neuen Wahlausschreiben wurde ein Temrin in 3 Wochen (Ende Mai) festgelegt, um nicht in den Juni zu rutschen. Die 6 Wochen sind doch nur ein Richtwert, oder?

H
hundkatzemaus

28.04.2010 um 12:03 Uhr

du bereitest freude. das ich bei rot nicht über die Ampel darf ist auch nur ein Richtwert?

P
PTNetty

28.04.2010 um 12:05 Uhr

Richtwert ist gut! Aber ein Richtwert der mehr zulässt und nicht weniger! "Spätestens" 6 Wochen vorher!!!

B
Berlin

28.04.2010 um 12:40 Uhr

Aber doch nicht beim vereinfachten Wahlverfahren!!! Ich mach mal ein neuen Thread auf, weil hier die Antworten auf 7 begrenzt sind...

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