Erstellt am 14.04.2010 um 08:02 Uhr von Forentroll
Es kommt darauf an, ob die Wahl nichtig war oder nur anfechtbar!
Ist die Wahl nichtig - dann gibt es keinen BR! (Sehr wenige Fallkonstruktionen!)
Ist die Wahl wegen Mangels wirksam angefochten worden dann ist der gewählte BR so lange im Amt bis ein neuer gewählt wurde!
Um das genau zu sagen müssen wir wissen warum die Wahl angefochten wurde/wird!
Erstellt am 14.04.2010 um 10:09 Uhr von BentoBox
Erbschein,
rein formal ist es tatsächlich so, dass mit Rechtskraft des Besclusses der BR aufhört zu existieren.
Die Rechtskraft des Beschlusses kann man heraus schieben, indem man z.B. bei einem erstinstanzlichen Urteil Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegt. Nachdem Berufung eingelegt wurde kann der BR dann beschließen zurück zu treten und einen Wahlvorstand benennen. Der BR führt die Geschäfte des BR bis zur Neuwahl weiter fort.
Nach den Neuwahlen zieht man dann die Berufung zurück, weil kein Rechtschutzinteresse mehr besteht.