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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratslose Zeit?

E
Erbschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben unsere Betriebsratswahl auch vollzogen, jedoch sind einige Unstimmigkeiten gelaufen in der das Gericht schon involviert war/ist. Nun läuft die Frist der Anfechtung der neuen Wahl. Meine Frage nun. Gesetz dem Fall, der Arbeitgeber würde die Wahl anfechten und auch gewinnen, wäre dann der Betrieb bis zur neuen Wahl betriebsratslos. Und wenn er gewinnen sollte kann man etwas tun daß man trotzdem keine betriebsratslose zeit hat, obwohl der Arbeitgeber gewonnen hat Gruß

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

14.04.2010 um 10:02 Uhr

Es kommt darauf an, ob die Wahl nichtig war oder nur anfechtbar! Ist die Wahl nichtig - dann gibt es keinen BR! (Sehr wenige Fallkonstruktionen!) Ist die Wahl wegen Mangels wirksam angefochten worden dann ist der gewählte BR so lange im Amt bis ein neuer gewählt wurde! Um das genau zu sagen müssen wir wissen warum die Wahl angefochten wurde/wird!

B
BentoBox

14.04.2010 um 12:09 Uhr

Erbschein,

rein formal ist es tatsächlich so, dass mit Rechtskraft des Besclusses der BR aufhört zu existieren.

Die Rechtskraft des Beschlusses kann man heraus schieben, indem man z.B. bei einem erstinstanzlichen Urteil Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegt. Nachdem Berufung eingelegt wurde kann der BR dann beschließen zurück zu treten und einen Wahlvorstand benennen. Der BR führt die Geschäfte des BR bis zur Neuwahl weiter fort.

Nach den Neuwahlen zieht man dann die Berufung zurück, weil kein Rechtschutzinteresse mehr besteht.

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