Hallo,
wir haben unsere Betriebsratswahl auch vollzogen, jedoch sind einige Unstimmigkeiten gelaufen in der das Gericht schon involviert war/ist. Nun läuft die Frist der Anfechtung der neuen Wahl. Meine Frage nun. Gesetz dem Fall, der Arbeitgeber würde die Wahl anfechten und auch gewinnen, wäre dann der Betrieb bis zur neuen Wahl betriebsratslos. Und wenn er gewinnen sollte kann man etwas tun daß man trotzdem keine betriebsratslose zeit hat, obwohl der Arbeitgeber gewonnen hat
Gruß