Unser Betrieb hat momentan 54 wahlberechtigte MA. Bis Jahresende wird sich diese Zahl reduzieren auf 50 bzw. 49. Nach meinem Infostand hat der Wahlvorstand Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Anzahl der kuenftigen BR-Mitglieder. Der Wahlvorstand empfahl im Wahlausschreiben, die Anzahl bei drei zu belassen, um die Arbeitsfaehigkeit praktikabel zu gestalten. Dagegen gab es einen Einspruch. Der Wahlvorstand ist nach wie vor der Meinung, dass drei BRM ausreichend sind (§9 BetrVG). Wir brauchen eine rechtlich unanfechtbare Antwort, wie viele BRM wir waehlen muessen.