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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl in den Wahlvorstand - BRM auch Mitglied im Wahlvorstand?

S
sneaker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !!!

Da ja wie bekannt in 2010 Betriebsratswahlen sind habe ich eine Frage.

Kann ich mich, obwohl ich keine Mitglied des jetzigen Betriebsrat bin, mit in den zu gründenden Wahlvorstand wählen lassen ????

Wenn ja gibt es dafür einen Rechtsanspruch ?????

6.215015

Community-Antworten (15)

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ridgeback

28.06.2009 um 22:17 Uhr

@sneaker, zu1, ja

zu2, nein

M
monalisa

28.06.2009 um 22:23 Uhr

@sneaker, "Der Wahlvorstand muss aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen. Falls es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist, kann der Wahlvorstand auch aus mehr Personen bestehen. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Wahlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern besteht."

3 wahlberechtigte Arbeitnehmer heisst, dass jeder Kollege im Betrieb, der mindestens 18 Jahre alt ist, sich für den Wahlvorstand zur Verfügung stellen kann. Und das hat nix damit zu tun, dass man im Betriebsrat sein muss! Der Betriebsrat muss dafür sorgen, dass der Wahlvorstand aktiviert wird, ja! Guck mal, kannst nachlesen, wie das abzulaufen hat!

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/betrieb-und-gewerkschaft/73959/betriebsratswahl-bestellung-des-wahlvorstandes-in-betrieben-mit-vorhandenem-betriebsrat

D
DonJohnson

28.06.2009 um 22:27 Uhr

@ridgeback Das ist so nciht richtig!!!

Wenn es schon einen BR gibt, dann wird der WV nciht gewählt, sondern vom Gremium bestellt. Nach der Fregestellung gehe ich davon aus, dass es einen BR momentan gibt. Wenn dem so ist, hast du leider nicht Recht!!!

Das was die Frage des WV betrifft, steht im § 16 BetrVG.

D
DonJohnson

28.06.2009 um 22:28 Uhr

ML Oh war ich jetzt langsam... :-(((

R
ridgeback

28.06.2009 um 22:32 Uhr

@DonJohnson, simmer aber wieder genau..;-) ...jawohl, aber er kann sich beim BR melden und sein Interesse kund tun und bitten in den Wahlvorstand bestellt zu werden.

D
DonJohnson

28.06.2009 um 22:35 Uhr

ridgeback Na müssen wir nciht genau sein?

Klar kann er das, aber gewählt wird dennoch nciht!!! Genau genommen bestellt das Gremium den WV und fragt dann die potentiellen Mitglieder, ob sie diese Aufgabe übernehmen. Das Interesse Kund tun können natürlich alle MA, aber ob sie deshalb berufen werden... Nun das lioegt am Gremium!

M
monalisa

28.06.2009 um 22:38 Uhr

@DJ, wenn 3 für den Wahlvorstand gebraucht werden und 7 stellen sich zur Verfügung - dann wird gewählt.....

D
DonJohnson

28.06.2009 um 22:42 Uhr

@alte Dame die im Louvre so rum hängt...

Sag mal wie kommst du auf 7? Also m.E. brauchen die gerade mal drei (/EBRM sind erastmal nciht von Nöten)

M
monalisa

28.06.2009 um 22:44 Uhr

@DJ, richtig lesen.....

R
ridgeback

28.06.2009 um 22:45 Uhr

@DonJohnson, genau genommen haste jetzt nen Hänger. Lies monas Beitrag genau..;.))

D
DonJohnson

28.06.2009 um 22:49 Uhr

ML & ridgeback Ich gestehe, dass ich die Formalien der Wahl so nciht intus habe. Brauchte ich bis jetzt noch nie nciht. Also laßt mich nciht dumm sterben... wo steht das geschrieben?

M
monalisa

28.06.2009 um 23:01 Uhr

@DJ, du bist ein Scherzkeks! :-) "Das was die Frage des WV betrifft, steht im § 16 BetrVG" Da hast du dir die Antwort doch schon selbst gegeben, lies die dazugehörenden Kommentare durch.....

D
DonJohnson

28.06.2009 um 23:05 Uhr

@ML Hmmm das kann ich gerne machen, allerdings nicht hier und jettz, da ich ekinen Kommentar hier zur Hand habe :-(((( Also mach mich klüger!!!

M
monalisa

28.06.2009 um 23:22 Uhr

@DJ, "[....] Über die vorgeschlagenen Mitglieder kann einzeln oder »en bloc« abgestimmt werden. Ein förmliches Wahlverfahren findet nicht statt (a. A. Richardi-Thüsing, Rn. 23; vgl. auch Fitting, a. a. O., nach denen eine förmliche Wahl vom BR beschlossen oder in der Geschäftsordnung festgelegt werden kann). Ausgeschlossen sind auch Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (GK-Kreutz, a. a. O.). § 16 BetrVG, DKK, RN. 9

Fitting sagt: Die Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes erfolgt durch Beschluss des Betriebsrats mit einfacher Stimmenmehrheit. RN. 23 auch der 16er

D
DerAlteHeini

29.06.2009 um 00:48 Uhr

sneaker Da es schon ein Betriebsrat gibt, bestellt dieser den Wahlvorstand. Gängige praxis ist, dass der BR aus seinen Reihen den Wahlvorstand bestellt. Auch nicht BR-Miglieder können in den Wahlvorstand bestellt werden. Ein Rechtsanspruch die den BR verpflichtet dich bei der Bestellung zu berücksichtigen, gibt es nicht.

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