Wahl in den Wahlvorstand - BRM auch Mitglied im Wahlvorstand?
Hallo !!!
Da ja wie bekannt in 2010 Betriebsratswahlen sind habe ich eine Frage.
Kann ich mich, obwohl ich keine Mitglied des jetzigen Betriebsrat bin, mit in den zu gründenden Wahlvorstand wählen lassen ????
Wenn ja gibt es dafür einen Rechtsanspruch ?????
Community-Antworten (15)
28.06.2009 um 22:17 Uhr
@sneaker, zu1, ja
zu2, nein
28.06.2009 um 22:23 Uhr
@sneaker, "Der Wahlvorstand muss aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen. Falls es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist, kann der Wahlvorstand auch aus mehr Personen bestehen. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Wahlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern besteht."
3 wahlberechtigte Arbeitnehmer heisst, dass jeder Kollege im Betrieb, der mindestens 18 Jahre alt ist, sich für den Wahlvorstand zur Verfügung stellen kann. Und das hat nix damit zu tun, dass man im Betriebsrat sein muss! Der Betriebsrat muss dafür sorgen, dass der Wahlvorstand aktiviert wird, ja! Guck mal, kannst nachlesen, wie das abzulaufen hat!
28.06.2009 um 22:27 Uhr
@ridgeback Das ist so nciht richtig!!!
Wenn es schon einen BR gibt, dann wird der WV nciht gewählt, sondern vom Gremium bestellt. Nach der Fregestellung gehe ich davon aus, dass es einen BR momentan gibt. Wenn dem so ist, hast du leider nicht Recht!!!
Das was die Frage des WV betrifft, steht im § 16 BetrVG.
28.06.2009 um 22:28 Uhr
ML Oh war ich jetzt langsam... :-(((
28.06.2009 um 22:32 Uhr
@DonJohnson, simmer aber wieder genau..;-) ...jawohl, aber er kann sich beim BR melden und sein Interesse kund tun und bitten in den Wahlvorstand bestellt zu werden.
28.06.2009 um 22:35 Uhr
ridgeback Na müssen wir nciht genau sein?
Klar kann er das, aber gewählt wird dennoch nciht!!! Genau genommen bestellt das Gremium den WV und fragt dann die potentiellen Mitglieder, ob sie diese Aufgabe übernehmen. Das Interesse Kund tun können natürlich alle MA, aber ob sie deshalb berufen werden... Nun das lioegt am Gremium!
28.06.2009 um 22:38 Uhr
@DJ, wenn 3 für den Wahlvorstand gebraucht werden und 7 stellen sich zur Verfügung - dann wird gewählt.....
28.06.2009 um 22:42 Uhr
@alte Dame die im Louvre so rum hängt...
Sag mal wie kommst du auf 7? Also m.E. brauchen die gerade mal drei (/EBRM sind erastmal nciht von Nöten)
28.06.2009 um 22:44 Uhr
@DJ, richtig lesen.....
28.06.2009 um 22:45 Uhr
@DonJohnson, genau genommen haste jetzt nen Hänger. Lies monas Beitrag genau..;.))
28.06.2009 um 22:49 Uhr
ML & ridgeback Ich gestehe, dass ich die Formalien der Wahl so nciht intus habe. Brauchte ich bis jetzt noch nie nciht. Also laßt mich nciht dumm sterben... wo steht das geschrieben?
28.06.2009 um 23:01 Uhr
@DJ, du bist ein Scherzkeks! :-) "Das was die Frage des WV betrifft, steht im § 16 BetrVG" Da hast du dir die Antwort doch schon selbst gegeben, lies die dazugehörenden Kommentare durch.....
28.06.2009 um 23:05 Uhr
@ML Hmmm das kann ich gerne machen, allerdings nicht hier und jettz, da ich ekinen Kommentar hier zur Hand habe :-(((( Also mach mich klüger!!!
28.06.2009 um 23:22 Uhr
@DJ, "[....] Über die vorgeschlagenen Mitglieder kann einzeln oder »en bloc« abgestimmt werden. Ein förmliches Wahlverfahren findet nicht statt (a. A. Richardi-Thüsing, Rn. 23; vgl. auch Fitting, a. a. O., nach denen eine förmliche Wahl vom BR beschlossen oder in der Geschäftsordnung festgelegt werden kann). Ausgeschlossen sind auch Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (GK-Kreutz, a. a. O.). § 16 BetrVG, DKK, RN. 9
Fitting sagt: Die Bestellung der Mitglieder des Wahlvorstandes erfolgt durch Beschluss des Betriebsrats mit einfacher Stimmenmehrheit. RN. 23 auch der 16er
29.06.2009 um 00:48 Uhr
sneaker Da es schon ein Betriebsrat gibt, bestellt dieser den Wahlvorstand. Gängige praxis ist, dass der BR aus seinen Reihen den Wahlvorstand bestellt. Auch nicht BR-Miglieder können in den Wahlvorstand bestellt werden. Ein Rechtsanspruch die den BR verpflichtet dich bei der Bestellung zu berücksichtigen, gibt es nicht.
Verwandte Themen
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
Älternoch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Austritt aus BR
ÄlterHallo alle zusammen. Ich bins wieder die Neue von nebenan. Vielleicht könnt ihr euch noch an meine letzte Frage, betreff des BRM das immer Dinge tut die er besser lassen sollte, wie unterschreiben v
Abmahnung, Ermahnung BRM wegen möglicher Verfehlungen bei Mandatsausübung möglich?
ÄlterHallo liebe Kollegen/innen, wir haben gerade im Gremium ein kleines Streitgespräch. Es handelt sich um ein BRM welches mehrmals unentschuldigt von Betriebsratssitzungen und Ausschusssitzungen ferng
Versetzung eines BRM ohne triftigen Grund
ÄlterKann man ein BRM einfachversetzen auch wenn es der Abteilung schaden würde? Folgender Sachverhalt besteht. Das BRM ist als Lagerist eingestellt im Jahr 2000 . Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM ei
Neuwahl des BRV
ÄlterHallo, habe mal wieder ein knifflieges Anliegen. Unser BRV ist vor zwei Wochen zurückgetreten und hat auch sein Betriebsratsmandat niedergelegt. Auf unserer letzten BR-Sitzung haben wir als letz