Anzahl Mitglieder Wahlvorstand - wie hoch ist die?
wie viele mitglieder dürfen im wahlvorstand sitzen?
wie ich gehört bwz. gelesen habe solle es drei sein, allerdings kann die zahl glaube ich erhöt werden, wenn die größe des betriebes es erfördert ! stimmt das ?
denn wir wollten die mitglieder zahl auf sieben festlegen ! (wir haben über 200 mitarbeiter ) geht das ?
vielen dank im voraus.
Community-Antworten (5)
07.02.2006 um 13:59 Uhr
Gehen könnte das vielleicht! Aber ich vermute, dass Dein AG sich ganz schön querstellen wird, oder?
07.02.2006 um 14:12 Uhr
Hallo Vicky,
kann mich der Meinung von Kölner nur anschließen. Ich glaube auch kaum das bei einer MA-Zahl von 200 ein 7-köpfiger Wahlvorstand sinnvoll und durchsetzbar ist. Bei unserer Firma sind es über 800 Beschäftigte und der Wahlvorstand besteht dort auch nur aus 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern.
07.02.2006 um 14:27 Uhr
Hallo Zusammen,
gem. §17a Nr.2 besteht der Wahlvorstand im vereinfachten Wahlverfahren immer aus drei Mitgliedern. Eine erhöhung dieser Zahl ist AUSGESCHLOSSEN.
Dies Schließt jedoch nicht aus, dass Ersatzmitglieder für die Wahlvorstandsmitglieder bestellt werden
Gruß
07.02.2006 um 14:31 Uhr
JungBR LESEN...und dann erst antworten.
07.02.2006 um 22:02 Uhr
vielen dank! ;o)
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