Erstellt am 08.05.2006 um 19:15 Uhr von Z.Ickig
Was würde das nützen?
Die Kündigung ist ja bereits ausgesprochen...., daher läuft der Kündigungsschutz leer.
Erstellt am 08.05.2006 um 19:18 Uhr von Mona-Lisa
sollte der Arbeitnehmer gewählt werden, kann er Kündigungsschutzklage einreichen. Dann entscheidet der Richter hü oder hott.
Erstellt am 08.05.2006 um 20:00 Uhr von s.f.h.
Wann wurde denn die Kündigung ausgesprochen/überreicht?
Bevor, oder nachdem er sich zur Wahl hat aufstellen lassen?
Erstellt am 08.05.2006 um 21:40 Uhr von thomaslz
Ganz wichtig ist der Zeitpunkt der Kündigung !
Es haben alle Kündigungsschutz die an der Wahl direckt beteiligt sind .
Das heißt alle die zur Wahl aufgestellt wurden und alle die an der Durchführung beteiligt wahren .
Wenn der AG den jenigen die Kündigung ausgestellt hat als die Wahl bereits in gange war ist sie unwirksam .
Im übrigen müßen alle Kündigungen dem BR zu mindest mitgeteilt werden !
Der noch amtierende BR hätte die Kündigung noch aufschieben können !