Hallo,

wir (der Wahlvorstand) haben von einem Mitarbeiter, der sich zur Wahl stellen will, dolgende Anfrage erhalten:

"(...) ab wann und in welcher Form (Intranet, E-Mail, Aushand am "schwarzen Brett" etc.) dürfen die Listenkandidaten zur Betriebsratswahl "Eigenwerbung/Wahlkampf" betreiben.

Was ist grundsätzlich möglich? (...)"

Vielen Dank schon mal im Voraus,
HVWahlvorstand