Hallo,

in unserer Firma ist ein neuer 7-köpfiger Betriebsrat zu wählen. Nun meine Fragen:

Was passiert, wenn sich keine Kandidaten finden, die sich als Betriebsrat aufstellen lassen?

Was passiert, wenn sich weniger als die vorgeschriebene Anzahl von Betriebsratsmitglieder aufstellen lassen? Nach meinen Informationen wird dann die nächst-kleinere ungerade Anzahl verwendet. 7 -> 5, dann 5 -> 3 usw. Ist das richtig?

Die Nachfrist beträgt 1 Woche. Ist das korrekt?

Es wäre schön, wenn ihr mir die gesetzliche Grundlage dafür nennen könntet. Ich bin leider in der Wahlordnung und im Betriebsverfassungsgestz nicht fündig geworden.

Vielen Dank.