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Betriebsratswahl: alle Stimmen für einen Kandidaten?

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Calais
Nov 2016 bearbeitet

hallo Forum, unser Gremium soll aus 8 Leuten bestehen. Vorausgesetzt, wir haben eine Personenwahl, dann habe ich 8 Stimmen. Könnte ich die auch alle einem Kandidaten geben? Das habe ich mal irgendwo gehört... und wenn ja, wo steht`s geschrieben? Danke, Calais

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Community-Antworten (13)

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ruhrpott

14.10.2013 um 17:57 Uhr

nein ,die acht stimmen sind dafür da damit du aus x kandiedaten deine 8 bestimmst, die nach deiner meinung Betriebsrat werden sollen für jeden nur eine stimme

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Pjöööng

14.10.2013 um 18:05 Uhr

Ein 8köpfiger BR ist eignetlich nicht möglich.

Man kann bei der BR-Wahl jedem Kandidaten nur (maximal) eine Stimme geben. Ein kumulioeren ist nicht möglich.

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Oblatixx

14.10.2013 um 18:23 Uhr

Nix mit eigentlich. Es gibt KEINEN achtköpfigen Betriebsrat. Entweder es sind sieben oder eben neun. Ja, Du kannst Deine Stimmen bei der Persönlichkeitswahl alle einem Kandidaten geben, aber es wird trotzdem nur als eine Stimme gezählt. Damit würdest Du aber vielleicht die Chance vertun, einen anderen geeigneten in den BR zu wählen.

P
Publikumsjoker

14.10.2013 um 18:24 Uhr

also entweder 7er gremium oder 9er gremium, 8 gibts nicht

und jeder kandidat kriegt von dir eine stimme wenn dir nur einer gefällt, gibts du halt bloß 1 stimme ab, obwohl du noch 7 anderen eine stimme geben könntest

C
Calais

14.10.2013 um 18:35 Uhr

sorry, habe mich vertippt...und ihr habt`s gleich gemerkt 9 natürlich.. und Danke für Antworten. Es gilt also nur was in der Wahlordnung § 20 steht und weitere Auslegungen gibt es nicht Calais

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Pjöööng

14.10.2013 um 18:58 Uhr

Zitat (Oblatix): "Nix mit eigentlich. Es gibt KEINEN achtköpfigen Betriebsrat. Entweder es sind sieben oder eben neun."

Entschuldige bitte, dass ich nicht ein derart profunder Kenner des BetrVG bin und daher nicht in der Lage war, diese Möglichkeit mit der notwendigen Sicherheit von vornherein auszuschließen.

Du wirst mir aber sicherlich sagen können, warum es auch innerhalb einer tariflichen Regelung nach § 3 BetrVG ausgeschlossen ist, dass ein 8 köpfiger BR gebildet werden könnte.

P
Publikumsjoker

14.10.2013 um 19:10 Uhr

weil die im § 9 festgelegten zahlen nicht durch den § 3 zur freien gestaltung von irgendjemand, auch tarifparteien, geöffnet wird

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Pjöööng

14.10.2013 um 19:19 Uhr

Zitat (Publikumsjoker): "weil die im § 9 festgelegten zahlen nicht durch den § 3 zur freien gestaltung von irgendjemand, auch tarifparteien, geöffnet wird"

Und wo steht das, bzw. woraus ergibt sich das?

K
Kölner

14.10.2013 um 19:23 Uhr

Wenn du dich ein wenig mit dem BetrVG auseinandersetzen würdest, könntest du erkennen, wie absurd deine Frage ist...

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Pjöööng

14.10.2013 um 19:26 Uhr

Zitat (Kölner): "Wenn du dich ein wenig mit dem BetrVG auseinandersetzen würdest, könntest du erkennen, wie absurd deine Frage ist..."

Wenn es so einfach ist, dann erkläre es doch einfach.

P
Publikumsjoker

14.10.2013 um 19:32 Uhr

wenn es möglich wäre, könnte eine gewerkschaft direkt einfluß auf den ausgang einer betriebsratswahl nehmen, indem sie per tarifvertrag die mitgliederzahl erhöht oder senkt

dies widerspricht dem unabhängigen amt eines br und auch allen grundsätzen einer br-wahl

P
Publikumsjoker

14.10.2013 um 19:34 Uhr

lediglich die zahl der freigestellten br kann ein tarifvertrag regeln (38,I)

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Pjöööng

14.10.2013 um 19:43 Uhr

Zitat (Publikumsjoker): "wenn es möglich wäre, könnte eine gewerkschaft direkt einfluß auf den ausgang einer betriebsratswahl nehmen, indem sie per tarifvertrag die mitgliederzahl erhöht oder senkt"

"Direkt" Einfluss auf den Ausgang einer Betriebsratswahl nehmen? Sorry, aber das halte ich für absolut ausgeschlossen. Wie soll das denn gehen?

Ein indirekter Einfluss hingegen wäre schon möglich. Aber das passiert ja auch wenn der Tarifvertrag z.B. einen Spartenbetriebsrat definiert.

Zitat (Publikumsjoker): "dies widerspricht dem unabhängigen amt eines br und auch allen grundsätzen einer br-wahl"

Inwiefern ist der dann gewählte Betriebsrat nicht mehr unabhängig?

Und inwiefern widerspricht das allen Grundsätzen einer BR-Wahl? Ist dadurch z.B. das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt?

Zitat (Publikumsjoker): "lediglich die zahl der freigestellten br kann ein tarifvertrag regeln (38,I)"

Dort steht eine Regelung zu den Freistellungen, aber nichts zu Regelungen die die Anzahl der BRM beeinflussen.

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