Erstellt am 07.06.2018 um 08:16 Uhr von titapropper
Das musst Du selbst wissen. Du schreibst, das du in Rente gehen musst, würdest aber auch weiterarbeiten. Der ArbG will Dich loswerden. Na da würde ich doch dem ArbG keinen Deal anbieten. Frag ihn mal, was ihm ein Aufhebungsvertrag wert ist.
Erstellt am 07.06.2018 um 08:44 Uhr von moreno
Bist Du sicher, dass Du Arbeitslosengeld bekommst?
Erstellt am 07.06.2018 um 09:23 Uhr von Niemand
Zuerst mal bekommst du eine lange Sperre, da du deinen besonderen Kündigungsschutz aufgeben wirst.
Ich stehe vor dem selben Problem. Ich kann in sechs Jahren mit vollen Abschlägen in Rente. Ich bin SBV und Nachrücker im Betriebsrat. Wenn ich mit Abfindung gehen würde, Hätte ich eine Sprerre beim ALG. Somit stell mich mein Arbeitgeber bei vollem Gehalt die nächsten 6 Jahre frei. Das ist die bessere Lösung. Es ist auch vereinbart, daß ich jederzeit den Vertrag beenden kann und den Rest als Abfindung bekomme.
Somit entstehen mir keine Nachteile. Was ansonsten kann dich veranlassen deinen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben.
Erstellt am 07.06.2018 um 09:29 Uhr von celestro
"Ich würde ohne weiteres auch weiter arbeiten. xxxxxx weil ich ein sehr engagierter Betriebsrat bin"
Und jetzt willst Du auf Kosten der Gesellschaft 2 Jahre früher in Rente gehen. Finde den Fehler !
Erstellt am 07.06.2018 um 09:31 Uhr von Matze
Ich kenne viele Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen "kurz" vor der Rente das Arbeitsleben verleidet wird, sie in die Arbeitslosigkeit getrieben werden. Deshalb halte ich es auch für angemessen, dass Arbeitslosengeld für die Älteren länger gewährt wird, sie hierdurch eine gewisse Sicherheit haben. Du beschreibst die Solidargemeinschaft als einen Selbstbedienungsladen, aus dem auch noch der Arbeitgeber belohnt werden soll. Von einem Betriebsrat erwarte ich eigentlich mehr Einsicht und Loyalität gegenüber all den Kolleginnen und Kollegen, die von der Arbeitslosenversicherung abhängig sind. :(
Erstellt am 07.06.2018 um 11:10 Uhr von Hirnixxl
tante frieda, es kann funktionieren was du vorhast. Deine Variante wäre aber unwirtschaftlich.
Die Kündigungsfrist muss unbedingt eingehalten werden.
Ich schreibe mal eine Möglichkeit in Stichpunkten.
1. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung vereinbaren.
2. Als BR/SBV zurücktreten.
3. 1. Jahr arbeiten.
4. 1. Jahr Freistellung bei vollen Bezügen.
5. ALG beantragen. Die Sperrfrist wird 12 Wochen betragen.
Die Freistellung darf auf keinen Fall "unwiderruflich" sein. Sie würde sonst den Zeitraum auf ALG entsprechend mindern.
Vielleicht nicht uninteressant: Wenn du genau ein Jahre später ALG in Anspruch nehmen solltest entfällt die Sperrfrist.
Erstellt am 07.06.2018 um 18:01 Uhr von kratzbürste
Wer sagt denn, dass das Arbeitsverhältnis mit der Rente endet? Steht das in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarif?
Wenn nicht - läuft das Arbeitsverhältnis einfach weiter.
Erstellt am 08.06.2018 um 06:55 Uhr von tante frieda
Vielen Dank für eure (kritischen) Anmerkungen!