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Kurzarbeit - Abfindung?

S
Schnix
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen Zusammen,

wir werden in den nächsten Tagen kurzarbeit einführen. Zwei Kollegen haben sich dagegen entschieden, und der AG hat sie nun betriebsbedingt gekündigt. Wie siehts da eigentlich mit einer Abfindung aus, steht die dem AN zu, obwohl ein Teil der Belegschaft in Kurzarbeit geht?

Dankeschön, Grüße Schnix

7.27109

Community-Antworten (9)

N
nicoline

13.02.2009 um 09:32 Uhr

Hallo Schnix,

ich kenne mich mit Kurzarbeit nicht aus, aber vielleicht hilf Dir dieser Link ja etwas weiter:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

R
rolfo2

13.02.2009 um 09:36 Uhr

Kurzarbeit ist ein Instrument zur Verhütung von betriebsbedingten Kündigungen. Der AG hat das angeboten, wenn die Kollegen das ablehnen und gekündigt werden haben sie mit einer Kündigungsschutzklage schlechte Karten und können mit keiner Abfindung rechnen. Sie können sogar beim Arbeitslosengeld eine Sperre bekommen, weil selbst verursacht.

K
Kurzarbeiter

13.02.2009 um 10:11 Uhr

Hat euer AG die Sozialauswahl beachtet und durchgeführt. Dieses ist ja bei der betriebsbedingten Kündigung zu beachten.

Die betriebsbedingte Kündigung

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendigung/Arbeitsrecht_Kuendigung_1/betriebsbedingte_kuendigung.html

T
Tanzbär

13.02.2009 um 10:14 Uhr

Wozu eine Sozialauswahl, wenn sich zwei Mitarbeiter freiwillig kündigen lassen? Sie lehnen nunmal die KA ab, sollen dafür zwei andere gehen? Nun lass mal die Kirche im Dorf ...

K
Kölner

13.02.2009 um 10:26 Uhr

@Schnix 'Zwei Kollegen haben sich dagegen entschieden...' Wie geht das denn? Die können da nichts entscheiden.

J
Jumper

13.02.2009 um 10:37 Uhr

@schinx,

also so wie ich das gelesen habe, macht nur ein Teil eures Betriebes Kurzarbeit?!

Wie wurde denn da entschieden, welcher AN Kurzarbeit macht?

Vieleicht fühlten sich die beiden AN Sozial benachteiligt?

Ich denke mal da sollten mehr Informationen kommen, bevor die Frage korrekt beantwortet werden kann.

K
Kurzarbeiter

13.02.2009 um 11:14 Uhr

Halo Tanzbär,

... freiwillig kündigen lassen? .... nix mit mit freiwillig!!!! Sie haben nur etwas gegen Kurzarbeit und der Boss hat sie gekündigt. Sobald der Betrieb eine Kündigung wegen betriebsbedingt machen will, muss er die Sozialauswahl anwenden. Schaue dir mal die Webseite an.

Muss so ewtas der Betriebsrat nicht wissen?

K
Kölner

13.02.2009 um 11:33 Uhr

@Kurzarbeiter Das wird ja immer verworrener. Der BR hat gehört/weiss, dass Kollegen gekündigt wurden, da diese nicht unbedingt in Kurzarbeit wollten? Eine Anhörung hat es nicht gegeben? Na dann wäre die Kündigung ja unwirksam und die Kollegen hätten Zeit sich zu besinnen.

D
DocPille

13.02.2009 um 11:44 Uhr

Hallo,

es stellt sich doch die Frage ob der AG überhaupt betriebsbedingt kündigen kann. Soweit ich weiss geht es hier nur über Änderungskündigung,aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

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