Kurzarbeit - Abfindung?
Guten Morgen Zusammen,
wir werden in den nächsten Tagen kurzarbeit einführen. Zwei Kollegen haben sich dagegen entschieden, und der AG hat sie nun betriebsbedingt gekündigt. Wie siehts da eigentlich mit einer Abfindung aus, steht die dem AN zu, obwohl ein Teil der Belegschaft in Kurzarbeit geht?
Dankeschön, Grüße Schnix
Community-Antworten (9)
13.02.2009 um 09:32 Uhr
Hallo Schnix,
ich kenne mich mit Kurzarbeit nicht aus, aber vielleicht hilf Dir dieser Link ja etwas weiter:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
13.02.2009 um 09:36 Uhr
Kurzarbeit ist ein Instrument zur Verhütung von betriebsbedingten Kündigungen. Der AG hat das angeboten, wenn die Kollegen das ablehnen und gekündigt werden haben sie mit einer Kündigungsschutzklage schlechte Karten und können mit keiner Abfindung rechnen. Sie können sogar beim Arbeitslosengeld eine Sperre bekommen, weil selbst verursacht.
13.02.2009 um 10:11 Uhr
Hat euer AG die Sozialauswahl beachtet und durchgeführt. Dieses ist ja bei der betriebsbedingten Kündigung zu beachten.
Die betriebsbedingte Kündigung
13.02.2009 um 10:14 Uhr
Wozu eine Sozialauswahl, wenn sich zwei Mitarbeiter freiwillig kündigen lassen? Sie lehnen nunmal die KA ab, sollen dafür zwei andere gehen? Nun lass mal die Kirche im Dorf ...
13.02.2009 um 10:26 Uhr
@Schnix 'Zwei Kollegen haben sich dagegen entschieden...' Wie geht das denn? Die können da nichts entscheiden.
13.02.2009 um 10:37 Uhr
@schinx,
also so wie ich das gelesen habe, macht nur ein Teil eures Betriebes Kurzarbeit?!
Wie wurde denn da entschieden, welcher AN Kurzarbeit macht?
Vieleicht fühlten sich die beiden AN Sozial benachteiligt?
Ich denke mal da sollten mehr Informationen kommen, bevor die Frage korrekt beantwortet werden kann.
13.02.2009 um 11:14 Uhr
Halo Tanzbär,
... freiwillig kündigen lassen? .... nix mit mit freiwillig!!!! Sie haben nur etwas gegen Kurzarbeit und der Boss hat sie gekündigt. Sobald der Betrieb eine Kündigung wegen betriebsbedingt machen will, muss er die Sozialauswahl anwenden. Schaue dir mal die Webseite an.
Muss so ewtas der Betriebsrat nicht wissen?
13.02.2009 um 11:33 Uhr
@Kurzarbeiter Das wird ja immer verworrener. Der BR hat gehört/weiss, dass Kollegen gekündigt wurden, da diese nicht unbedingt in Kurzarbeit wollten? Eine Anhörung hat es nicht gegeben? Na dann wäre die Kündigung ja unwirksam und die Kollegen hätten Zeit sich zu besinnen.
13.02.2009 um 11:44 Uhr
Hallo,
es stellt sich doch die Frage ob der AG überhaupt betriebsbedingt kündigen kann. Soweit ich weiss geht es hier nur über Änderungskündigung,aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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