Erstellt am 12.05.2006 um 08:56 Uhr von Z.Ickig
Wieviele Mitarbeiter hat euer Betrieb insgesamt, und wieviele "einzelne Mitarbeiter" sollen aus dem vorhandenen Topf beglückt werden?
Erstellt am 12.05.2006 um 09:07 Uhr von tramdriver
Der Topf besteht jeweils pro Abteilung und in diesen Abteilungen gibt es mindestens zwei, höchstens ca. 20 Mitarbeiter. Dabei wollen wir verhindern, daß so ein Topf nur auf zwei oder drei Personen verteilt wird bzw. erreichen, daß jeder Mitarbeiter die gleiche Chance hat, sich so eine Prämie zu verdienen. (Das geht nicht, wenn der Chef den ganzen Topf auf zwei oder drei Mitarbeiter verteilt, denn wenn der Topf leer ist ist er leer...)
Erstellt am 12.05.2006 um 09:12 Uhr von viktor
Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist umfassend. Ihr habt einen Topf und der soll auf (mehr als einen) Mitarbeiter verteilt werden. Also habt Ihr ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei den Verteilungsgrundsätzen (also wer bekommt bei welchen Leistungseckpunkten wieviel aus dem Topf; welche Spielregeln bestehen; wie wird gemessen u.s.w.)
Erstellt am 12.05.2006 um 09:17 Uhr von tramdriver
Soweit ist das schon klar. Prinzipiell wird das von unserer Geschäftsleitung auch nicht angezweifelt.
Was angezweifelt wird, ist ein Mitbestimmungsrecht bei Zahlungen an einzelne Mitarbeiter. Wir sind der Meinung, daß wir ein Mitbestimmungsrecht haben, weil sich eine solche Zahlung auf alle anderen Mitarbeiter auswirkt, die aus demselben Topf bedient werden.
Erstellt am 12.05.2006 um 09:29 Uhr von viktor
das sehe ich wie Ihr. Selbst die Frage, wer denn die einzelnen Mitarbeiter sind, setzt ja im Grunde genommen ein über den ganzen Betrieb angewandtes Auswahlverfahren dar.
Erstellt am 12.05.2006 um 09:29 Uhr von Z.Ickig
Dieser Fall kann ja gar nicht eintreten, wenn ihr, so wie Viktor es beschrieben hat, Verteilungsgrundsätze vereinbart habt bzw. vereinbart.
Anhand des Verteilungsschlüssels und der im Topf befindlichen Gesamtsumme läßt sich doch genau berechnen, wer wieviel zu erhalten hat. Diese Summen sind dann auch zu bezahlen.
Wenn der Arbeitgeber einzelnen Mitarbeitern noch zusätzlich etwas zukommen lassen möchte, dann darf das jedenfalls nicht aus dem gemeinsamen Topf kommen.
Erstellt am 12.05.2006 um 09:40 Uhr von tramdriver
Grundsätze vereinbaren wir gerade. Die Natur der Sache (_Leistungs_prämie) macht es jedoch nahezu unmöglich, einen Verteilungsschlüssel zu definieren, denn wer weiss schon im Vorhinein, welcher Mitarbeiter eine überdurchschnittliche Leistung bringen wird...?
Erstellt am 12.05.2006 um 13:50 Uhr von Z.Ickig
Eben weil das so ist, werden leiistungsbezogene Prämien i.d.R. für einen zurückliegenden Zeitraum gewährt.
Da bereitet es wenig Probleme, die notwendigen Feststellungen zu treffen.
Erstellt am 12.05.2006 um 14:11 Uhr von tramdriver
Bisher erfolgte am Jahresanfang eine Budgeterstellung seitens der Geschäftsführung. Das durfte dann bis zum Jahresende ausgegeben werden. Jetzt sind wir immerhin schon einmal so weit, dass wir sagen können, wofür das Geld ausgegeben werden kann. Schätze, wir können es bei uns nicht durchsetzen, dass man für Leistung x Prämie y bekommt. Zumindest nicht sofort.
Erstellt am 12.05.2006 um 14:16 Uhr von Z.Ickig
Und wieso nicht? Diese BV ist erstens erzwingbar, und darüberhinaus einigungstellenfähig. Da habt ihr gute Aussichten, euch im Interesse der Mitarbeiter durchsetzen zu können.
Erstellt am 12.05.2006 um 14:23 Uhr von tramdriver
Natürlich handelt es sich um eine BV nach §87, also um einen harten Mitbestimmungstatbestand. Sollten wir aber wirklich zur Einigungsstelle ziehen wollen, würden wir dem Betriebsfrieden nichts Gutes tun, denn die Leute würden lange auf die Prämie warten müssen.
Erstellt am 12.05.2006 um 14:25 Uhr von Fayence
@ Z.Ickig
Leistungsprämien werden im Regelfall für die Zukunft geplant und kommen natürlich erst für einen rückwirkenden Zeitraum zur Auszahlung. Dieses "Spiel" mache ich seit weit mehr als 10 Jahren mit diversen Prämiensystemen mit!
@ tramdriver
Über eines muss man sich klar sein, es gibt kein gerechtes Prämiensystem! Nur die Annäherung an ein solches ist planbar! Und da steht Ihr als BR in der Pflicht.
Aufgrund Deiner Angaben kann ein Rat allerdings nicht gegeben werden, wie ein solches System bei Euch aussehen könnte.
Grundlegend kann nur festgehalten werden, dass Leistungsziele zwar engagiert, aber von jedem MA erreichbar sein müssen.
Ich kann Euch nur den Rat geben, ein entsprechendes Seminar zu besuchen und zwar schleunigst! Alternativ habt Ihr die Möglichkeit, Euch entsprechenden Sachverstand eines RA einzuholen.
Erstellt am 12.05.2006 um 14:44 Uhr von tramdriver
RA ist vorhanden, ein entsprechendes Seminar hatten wir auch. Du schreibst, daß es kein gerechtes Prämiensystem gibt. Da bin ich mit dir einer Meinung. Wir können nur immer und immer wieder versuchen, das System von einer Nasenprämie zu einer echten Leistungsprämie hin zu verändern.
(Die konkrete Frage war ja, inwieweit wir bei den Einzelprämien überhaupt noch die Möglichkeit haben mitzubestimmen...)
Wir sind übrigens ein Dienstleistungs- und kein Produktionsbetrieb.
Erstellt am 12.05.2006 um 15:05 Uhr von Fayence
Es ist doch so: Der AG kann kraft seines Direktionsrechtes einen Prämientopf zur Verfügung stellen, auch kann er diesen nur für bestimmte Bereiche zur Verfügung stellen und die Höhe des Prämientopfes bestimmen. Auch die Leistungsziele kann er vorgeben, aber sie müssen für jeden erreichbar und durch jeden MA beeinflussbar sein!
Der BR hat die Aufgabe und Pflicht, auf die Verteilungsgerechtigkeit Einfluss zu nehmen. Diese kann doch aber nur durch das Prämiensystem an sich gewährleistet werden.
Unternehmensziele müssen also bei Vorgaben auf die einzelnen MA oder Bereiche heruntergebrochen werden. So ist es zumindest bei uns (auch kein Produktionsbetrieb). Unser Prämientopf ist aufgeteilt. Verschiedene Produkte/Leistungen sind unterschiedlich stark bewertet und werden auch separat honoriert.
Vor allem ist unser Prämiensystem für jeden MA nachvollziehbar und jeder kann sich seine erreichte Prämie selber ausrechnen.
Dass gerade in diesem Bereich viele Rechenweisen möglich sind, werdet Ihr in Eurem Seminar hoffentlich erfahren haben. Leider scheinen Euch wenig Lösungsansätze mit auf den Weg gegeben worden zu sein!
Wenn in Eurem Prämiensystem von z.B. 20 MA nur 2-3 in den Prämiengenuss kommen, stimmt das System nicht! Auf die individuell erreichten Prämien habt Ihr dann allerdings keinen Einfluss mehr! Eine gutes Prämiensystem sollte bei einer Auswertung einer ganz normalen Gauß´schen Verteilung entsprechen.
Oder verstehe ich hier nur Bahnhof, was ja durchaus sein kann?
Erstellt am 12.05.2006 um 15:21 Uhr von tramdriver
Es gibt bei uns erst seit knapp drei Jahren einen BR. Von den Gründungsmitgliedern haben zwei die vergangene Wahl "überlebt". Deswegen haben wir noch eine Menge Altlasten in den Gehirnen zu beseitigen. So fehlen uns etwa ein paar brauchbare Beispiele für solche Prämiensysteme, denn das, was wir bisher so gefunden haben, läßt sich nicht auf unser Unternehmen abbilden (-> Mail).