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Mitbestimmung bei Prämienzahlung?

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tramdriver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, inwieweit kann sich der BR einmischen, wenn es um die Zahlung von Leistungsprämien an einzelne Mitarbeiter geht?

Konkret: Es gibt einen gemeinsamen Topf, aus dem die Prämien gezahlt werden sollen und der BR möchte bei überhohen Prämen mitbestimmen.

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Community-Antworten (15)

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Z.Ickig

12.05.2006 um 10:56 Uhr

Wieviele Mitarbeiter hat euer Betrieb insgesamt, und wieviele "einzelne Mitarbeiter" sollen aus dem vorhandenen Topf beglückt werden?

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tramdriver

12.05.2006 um 11:07 Uhr

Der Topf besteht jeweils pro Abteilung und in diesen Abteilungen gibt es mindestens zwei, höchstens ca. 20 Mitarbeiter. Dabei wollen wir verhindern, daß so ein Topf nur auf zwei oder drei Personen verteilt wird bzw. erreichen, daß jeder Mitarbeiter die gleiche Chance hat, sich so eine Prämie zu verdienen. (Das geht nicht, wenn der Chef den ganzen Topf auf zwei oder drei Mitarbeiter verteilt, denn wenn der Topf leer ist ist er leer...)

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viktor

12.05.2006 um 11:12 Uhr

Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist umfassend. Ihr habt einen Topf und der soll auf (mehr als einen) Mitarbeiter verteilt werden. Also habt Ihr ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei den Verteilungsgrundsätzen (also wer bekommt bei welchen Leistungseckpunkten wieviel aus dem Topf; welche Spielregeln bestehen; wie wird gemessen u.s.w.)

T
tramdriver

12.05.2006 um 11:17 Uhr

Soweit ist das schon klar. Prinzipiell wird das von unserer Geschäftsleitung auch nicht angezweifelt.

Was angezweifelt wird, ist ein Mitbestimmungsrecht bei Zahlungen an einzelne Mitarbeiter. Wir sind der Meinung, daß wir ein Mitbestimmungsrecht haben, weil sich eine solche Zahlung auf alle anderen Mitarbeiter auswirkt, die aus demselben Topf bedient werden.

V
viktor

12.05.2006 um 11:29 Uhr

das sehe ich wie Ihr. Selbst die Frage, wer denn die einzelnen Mitarbeiter sind, setzt ja im Grunde genommen ein über den ganzen Betrieb angewandtes Auswahlverfahren dar.

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Z.Ickig

12.05.2006 um 11:29 Uhr

Dieser Fall kann ja gar nicht eintreten, wenn ihr, so wie Viktor es beschrieben hat, Verteilungsgrundsätze vereinbart habt bzw. vereinbart. Anhand des Verteilungsschlüssels und der im Topf befindlichen Gesamtsumme läßt sich doch genau berechnen, wer wieviel zu erhalten hat. Diese Summen sind dann auch zu bezahlen.

Wenn der Arbeitgeber einzelnen Mitarbeitern noch zusätzlich etwas zukommen lassen möchte, dann darf das jedenfalls nicht aus dem gemeinsamen Topf kommen.

T
tramdriver

12.05.2006 um 11:40 Uhr

Grundsätze vereinbaren wir gerade. Die Natur der Sache (_Leistungs_prämie) macht es jedoch nahezu unmöglich, einen Verteilungsschlüssel zu definieren, denn wer weiss schon im Vorhinein, welcher Mitarbeiter eine überdurchschnittliche Leistung bringen wird...?

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Z.Ickig

12.05.2006 um 15:50 Uhr

Eben weil das so ist, werden leiistungsbezogene Prämien i.d.R. für einen zurückliegenden Zeitraum gewährt. Da bereitet es wenig Probleme, die notwendigen Feststellungen zu treffen.

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tramdriver

12.05.2006 um 16:11 Uhr

Bisher erfolgte am Jahresanfang eine Budgeterstellung seitens der Geschäftsführung. Das durfte dann bis zum Jahresende ausgegeben werden. Jetzt sind wir immerhin schon einmal so weit, dass wir sagen können, wofür das Geld ausgegeben werden kann. Schätze, wir können es bei uns nicht durchsetzen, dass man für Leistung x Prämie y bekommt. Zumindest nicht sofort.

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Z.Ickig

12.05.2006 um 16:16 Uhr

Und wieso nicht? Diese BV ist erstens erzwingbar, und darüberhinaus einigungstellenfähig. Da habt ihr gute Aussichten, euch im Interesse der Mitarbeiter durchsetzen zu können.

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tramdriver

12.05.2006 um 16:23 Uhr

Natürlich handelt es sich um eine BV nach §87, also um einen harten Mitbestimmungstatbestand. Sollten wir aber wirklich zur Einigungsstelle ziehen wollen, würden wir dem Betriebsfrieden nichts Gutes tun, denn die Leute würden lange auf die Prämie warten müssen.

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Fayence

12.05.2006 um 16:25 Uhr

@ Z.Ickig Leistungsprämien werden im Regelfall für die Zukunft geplant und kommen natürlich erst für einen rückwirkenden Zeitraum zur Auszahlung. Dieses "Spiel" mache ich seit weit mehr als 10 Jahren mit diversen Prämiensystemen mit!

@ tramdriver Über eines muss man sich klar sein, es gibt kein gerechtes Prämiensystem! Nur die Annäherung an ein solches ist planbar! Und da steht Ihr als BR in der Pflicht. Aufgrund Deiner Angaben kann ein Rat allerdings nicht gegeben werden, wie ein solches System bei Euch aussehen könnte. Grundlegend kann nur festgehalten werden, dass Leistungsziele zwar engagiert, aber von jedem MA erreichbar sein müssen.

Ich kann Euch nur den Rat geben, ein entsprechendes Seminar zu besuchen und zwar schleunigst! Alternativ habt Ihr die Möglichkeit, Euch entsprechenden Sachverstand eines RA einzuholen.

T
tramdriver

12.05.2006 um 16:44 Uhr

RA ist vorhanden, ein entsprechendes Seminar hatten wir auch. Du schreibst, daß es kein gerechtes Prämiensystem gibt. Da bin ich mit dir einer Meinung. Wir können nur immer und immer wieder versuchen, das System von einer Nasenprämie zu einer echten Leistungsprämie hin zu verändern.

(Die konkrete Frage war ja, inwieweit wir bei den Einzelprämien überhaupt noch die Möglichkeit haben mitzubestimmen...)

Wir sind übrigens ein Dienstleistungs- und kein Produktionsbetrieb.

F
Fayence

12.05.2006 um 17:05 Uhr

Es ist doch so: Der AG kann kraft seines Direktionsrechtes einen Prämientopf zur Verfügung stellen, auch kann er diesen nur für bestimmte Bereiche zur Verfügung stellen und die Höhe des Prämientopfes bestimmen. Auch die Leistungsziele kann er vorgeben, aber sie müssen für jeden erreichbar und durch jeden MA beeinflussbar sein!

Der BR hat die Aufgabe und Pflicht, auf die Verteilungsgerechtigkeit Einfluss zu nehmen. Diese kann doch aber nur durch das Prämiensystem an sich gewährleistet werden. Unternehmensziele müssen also bei Vorgaben auf die einzelnen MA oder Bereiche heruntergebrochen werden. So ist es zumindest bei uns (auch kein Produktionsbetrieb). Unser Prämientopf ist aufgeteilt. Verschiedene Produkte/Leistungen sind unterschiedlich stark bewertet und werden auch separat honoriert. Vor allem ist unser Prämiensystem für jeden MA nachvollziehbar und jeder kann sich seine erreichte Prämie selber ausrechnen.

Dass gerade in diesem Bereich viele Rechenweisen möglich sind, werdet Ihr in Eurem Seminar hoffentlich erfahren haben. Leider scheinen Euch wenig Lösungsansätze mit auf den Weg gegeben worden zu sein!

Wenn in Eurem Prämiensystem von z.B. 20 MA nur 2-3 in den Prämiengenuss kommen, stimmt das System nicht! Auf die individuell erreichten Prämien habt Ihr dann allerdings keinen Einfluss mehr! Eine gutes Prämiensystem sollte bei einer Auswertung einer ganz normalen Gauß´schen Verteilung entsprechen.

Oder verstehe ich hier nur Bahnhof, was ja durchaus sein kann?

T
tramdriver

12.05.2006 um 17:21 Uhr

Es gibt bei uns erst seit knapp drei Jahren einen BR. Von den Gründungsmitgliedern haben zwei die vergangene Wahl "überlebt". Deswegen haben wir noch eine Menge Altlasten in den Gehirnen zu beseitigen. So fehlen uns etwa ein paar brauchbare Beispiele für solche Prämiensysteme, denn das, was wir bisher so gefunden haben, läßt sich nicht auf unser Unternehmen abbilden (-> Mail).

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