Erstellt am 18.02.2016 um 10:24 Uhr von gironimo
Der BR ist dafür nicht zuständig (siehe auch § 77 Abs. 3 BetrVG). Dazu gibt es die Gewerkschaft.
Erstellt am 18.02.2016 um 18:37 Uhr von alterMann
Ihr habt eine Mitbestimmung bei den Entlohnungsgrundsätzen. Ihr könnt z.B. mit dem AG verhandeln, für welche Tätigkeit/Stelle es welche Eingruppierung in Eurem Lohnsystem gibt und in welchem Verhältnis die einzelnen Lohngruppen entlohnt werden.
Bei einer reinen linearen Lohnerhöhung, wie der AG sie möchte, seid Ihr in jedem Fall definitiv außen vor. Wenn Ihr eine BV zu Vergütungsgrundsätzen habt, könntet Ihr aber noch prüfen, ob evtl. einzelne Lohnbestandteile nicht im gleichen Maße erhöht werden (Zulagen, Jahressonderzahlung...). Dann wäre es nämlich gar keine lineare Erhöhung und damit mitbestimmungspflichtig.
Anders wäre es bei der von Euch favorisierten Pauschale: Da dürftet Ihr allerdings nicht über die Höhe der Pauschale verhandeln, aber um die durch die Pauschale verursachte Verschiebung der Lohnverhältnisse.
Erstellt am 18.02.2016 um 19:09 Uhr von Jakarta
TOP! Endlich mal einer, der auch bei nicht Gebundenen, nicht (nachträglich eingefügt) immer gleich nach der GW schreit.
Eine pauschale Lohnerhöhung in Form eines festen Betrages für alle kann man sich zwar wünschen und vielleicht auch erreichen, ob sie dann aber auch für alle gerecht wäre, möchte ich doch stark bezweifeln.
Erstellt am 18.02.2016 um 19:25 Uhr von Globus
Was willst du, in der Sache hat der alte Mann Recht... wenn endlich mal ein Gremium neue Wege beschreiten würde (unseres eingeschlossen) könnte sich je nach Fall auch der 77,3 teilweise verabschieden... oder aber den AG wieder in die Tarifautonomie schicken... aber das ist eine andere Geschichte...
Erstellt am 18.02.2016 um 20:06 Uhr von Jakarta
Habe ich etwas anderes gesagt?
Was hast du denn jetzt wieder gelesen oder nicht verstanden?
Oh Sorry, gerade gesehen, dass ich ein "NICHT" vergessen habe.
Erstellt am 18.02.2016 um 20:08 Uhr von Globus
es klang so... na du weißt schon ;-)