Hallo erst mal.
Ich bin stellv.BR. und wurde mit folgendem Fall konfrontiert:
Ein Lehrling wurde durch den Betriebsleiter 5 min. vor arbeitsende gefragt ob er länger machen kann. Der lehrling verneinte dieses mehrmalig da er einen nicht verschiebbaren termin habe, ( ged den Betriebsleiter eh nix an). Der betreibsleiter ging einfach weiter ohne das gespräch zu beenden. Am darauffolgenden tag (heute 21.04) wurde der lehrling zum Betriebsleiter zitiert. Dieser teilte dem lehrling mit das wenn das nochmal vorkommt er mit einer Abmahnung rechnen muß und dann zuhause bleiben kann!!!!!!

Der lehrling ist über 18 Jahre, da fällt er doch trotzdem noch unter das jugendarbeitsschutzgesetz, oder?
Das es sich in diesem fall um eine androhung einer außerordentlichen kündigung handelt ist ja klar, weil stift.

Da der Betriebleiter in letzter zeit oft negativ auffällt, sehen wir uns gezwungen gegen in vorzugehen, in dem fall sovieso.

Jetzt meine frage: Aber wie?????????
Der BR-vorsitzende hat Urlaub und ich bin auch neu dabei.