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Hilfe bei Heiligen

O
oneesel
Mrz 2020 bearbeitet

In einer Abteilung der Verwaltung, haben wir eine Kollegin die sehr ich bezogen arbeitet und reagiert. Ich kann das alle anderen machen das nicht richtig und wenn dann nur so wie ich das möchte.

Diese Kollegin hat ein Hohes Ansehen bei der Geschäftsleitung.

Nun sind schon einige Kolleginngen daran zerbrochen und haben gekündigt. Eine neue Kollegin die seit drei Monaten mit der besagten Person zusammenarbeitet ist auch wieder soweit, dass sie kündigen möchte.

Wir wollen das als BR nicht mehr hinnehmen. Gibt es Tipps/Paragrafen/Vereinbarungen oder der Gleiche der Kollegin mal her zu werden.

1.800014

Community-Antworten (14)

P
Pjöööng

12.09.2016 um 13:41 Uhr

Ein wunderbares Thema für das nächste Monatsgespräch.

Allerdings würde ich nicht mit Vorwürfen gegen die Kollegin arbeiten, sondern mit dem Arbeitgebr darüber reden, dass dort eine hohe Fluktuation herrscht.

K
KleineHexe

12.09.2016 um 13:47 Uhr

Nr. 1: Reden Nr. 2: Reden Nr. 3: Reden

Mit der Kollegin, mit deren Vorgesetzten, mit der Chefetage.

Und wenn die Chefetage mehr Wert auf die Arbeit dieser Kollegin legt als auf die Arbeit der anderen könnt ihr auch nichts daran ändern. Jeder der kündigt sollte eigentlich ganz klar nach oben kommunzieren warum er kündigt - das werden diese aber normalerweise nicht tun, schon um ein gutes Zeugnis nicht zu gefährden.

Einer Kollegin "Herr zu werden" ist nicht die Aufgabe des Betriebsrats.

Kleine Hexe

N
Norwegen

12.09.2016 um 13:48 Uhr

Hej,

das wird gemacht.

Vielen Dank

N
Norgwegen

12.09.2016 um 13:53 Uhr

Einer Kollegin "Herr werden " ist nicht die Aufgabe des BR....

Die Schwachen zu schützen, dass sollte die Aufgabe sein.

P
Pickel

12.09.2016 um 13:55 Uhr

Der Betriebsrat hat natürlich NICHT die Aufgabe, "die Schwachen zu schützen". Er kann hier höchstens eine erhöhte Verantwortung sehen.

Einer Mitarbeiterin "Herr" werden zu wollen zeugt hingegen von einem völlig zweifelhaften Verständnis der Aufgaben und der Befugnisse eines BR.

N
Norwegen

12.09.2016 um 13:59 Uhr

Okay,

was ist mit dem entfernen störender "Personen" aus dem Betrieb?

P
Pickel

12.09.2016 um 14:44 Uhr

Das ist eine ganz ganz ganz andere Liga...

Wo in § 104 BetrVG sieht du denn einen Ansatzpunkt? Du schreibst nichts von (wiederholten) gesetzeswidrigen / rassistischen Handlungen.

B
Belveda

12.09.2016 um 14:45 Uhr

@Norwegen: Soweit ich weiß, gibt es da immens hohe Hürden.

G
gironimo

12.09.2016 um 15:08 Uhr

Klar an erster Stelle steht immer mit einander reden. Eigentlich müsste doch auch der Arbeitgeberseite aufgefallen sein, dass da eine hohe Fluktuation herrscht Personalbeschaffung kostet zusätzliches Geld. Und ein schlechtes Klima drückt die Produktivität.

Fragt doch mal, wie man sich dort die Problemlösung vorstellt.

Sicher gibt es verschiedene Ansätze zur Lösung. Einer wäre vielleicht, die Arbeitsaufgaben zu entflechten, damit die wenig kompatible Kollegin nicht mit den anderen zusammen arbeiten muss.

E
Ernsthaft

12.09.2016 um 17:36 Uhr

@Pickel

„Der Betriebsrat hat natürlich NICHT die Aufgabe, "die Schwachen zu schützen".“

Nein, hat er die wirklich nicht? Die §§ 75 und 80 (um nur ein paar aufzuzählen) BetrVG sind dir scheinbar nicht bekannt. Dass AGG und und und natürlich auch nicht.

Die Grundsätze des Arbeitsrechts in Form von Schutzgesetzen (z. b. Kündigungsschutzgesetz) hat natürlich auch nichts mit dem Schutz der hier schwächeren zu tun.

„Einer Mitarbeiterin "Herr" werden zu wollen zeugt hingegen von einem völlig zweifelhaften Verständnis der Aufgaben und der Befugnisse eines BR.“

Das sollte dann doch besser einer beurteilen, der nicht permanent die falschen Bücher wälzt und dessen eigenes Verständnis doch sehr zweifelhaft anmutet.

P
Pickel

12.09.2016 um 18:04 Uhr

mein Gott ernsthaft, nimm den Schaum vom Mund. Hier handelt es sich nicht um eine schwache AN gegenüber dem AG, sondern um einen Konflikt von AN untereinander - die gleichermaßen das Recht haben, dass der BR sie vertritt.

Wenn der BR jetzt reflexartig die schwachen AN schützt indem er die vermeintlich starke AN rauskegeln will, ist das sicher nicht vom Aufgabengebiet des BR abgedeckt. Der BR soll eben nicht den schwachen vor dem starken AN schützen (solange hier nicht gegen Gesetze verstoßen wird), sondern beide Seiten berücksichtigen und ausgleichend wirken. Aber genau das ist leider deine große Schwäche.

A
AlterMann

13.09.2016 um 00:04 Uhr

Pickel, das eine schließt das andere ja nicht aus. Wenn da eine "mächtige" Mitarbeiterin regelmäßig Kollegen verschleißt, haben letztlich alle ein Problem und die Geschäftsführung auch. Man muss manchmal auch Kollegen vor sich selbst schützen, oder es jedenfalls versuchen. Ich jedenfalls würde es nicht mit rauskegeln versuchen, sondern mit Lösungsvorschlägen.

K
KleineHexe

14.09.2016 um 13:47 Uhr

zuerst müssen die betroffenen Kollegen/innen bereit sein gegenüber der GF deutlich zu sagen warum sie kündigen. Das wird keine tun. "Bringt nichts" "das müssen die doch wissen" "ist mir egal ich gehe sowieso"... usw. Auch die neue Kollegin wird nichts sagen, 3 Monate d.h. noch kein Kündigungsschutz.

Kleine Hexe

N
Norwegen

14.09.2016 um 16:32 Uhr

Vielen dank für alle Meldungen,

doch alle lagen falsch........... und auch mal richtig.

Doch wir als BR müssen die Schwachen schützen, ohne wenn und aber.

In unserem Fall, passiert Mobbing in der höchsten Kategorie. Der Vorgesetzter ist ein Versager!!!

Darum: Mobbt die Mobber! Nach dem Buch von Holger Wyrwa

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