Abspaltung und Mitbestimmung des Betriebsrates?
bei der Abspaltung eines Betriebsteils in eine eigene GmbH kommt da der §613 BetrVG zur anwendung
Community-Antworten (1)
11.12.2006 um 10:21 Uhr
Hallo Wieselchen, Du meinst bestimmt den § 613a BGB. Der kann zum tragen kommen und evtl. die §§ 111 & 112 BetrVG. Das kann aber von hier ohne Kenntnis der Sachlage niemand beurteilen.
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